Vor 25 Jahren wurde die ökumenische Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigung unterzeichnet. Aus diesem Anlass erinnert Oberkirchenrat Dr. Jörg Schneider, Leiter des Dezernats für Theologie, Gemeinde und weltweite Kirche im Oberkirchenrat, an die Bedeutung der Erklärung und weist auf die bleibende Aufgabe ökumenischer Gemeinschaft hin:
„Das Reformationsfest erinnert an die Veröffentlichung von Luthers 95 Thesen im Jahr 1517 – ob er sie tatsächlich an Wittenberger Kirchentüren angeschlagen hat, bleibt offen. Wichtig ist, dass Martin Luther hier das Verhältnis des Menschen zu Gott wieder neu von der rettenden Gnade Gottes her bestimmte – gegen das Ablasswesen seiner Zeit. Daraus entwickelte die Reformation ihre Lehre von der sogenannten ‚Rechtfertigung‘, von der Erlösung, die dem Glaubenden ‚gratis‘ zuteil wird, allein durch das Versöhnungshandeln Christi. Für Luther war das der entscheidende Glaubensartikel, der ‚Artikel, mit dem die Kirche steht und fällt‘.
Der 31. Oktober steht heute auch für den Geist der Ökumene, der getrennte Kirchen aufeinander zuführt. Vor 25 Jahren unterzeichneten Vertreter der lutherischen Weltgemeinschaft und der römisch-katholischen Kirche die ‚Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigung‘, die gegenseitige Verurteilungen aufhob und einen grundlegenden Konsens formulierte; mittlerweile haben sich auch die methodistischen, anglikanischen und reformierten Weltbünde dieser Erklärung angeschlossen. Heute geht es darum, die biblische Botschaft von der Versöhnung gemeinsam in der Welt zu bezeugen – und als Versöhnte weiter zuzugehen auf die volle Gemeinschaft am Tisch des Herrn.“
Oberkirchenrat Dr. Jörg Schneider
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