| Landeskirche

Oberkirchenrätin Prof. Dr. Annette Noller in Verfassungsgerichtshof gewählt

Stellvertretung im Amt einer Laienrichterin

Oberkirchenrätin Prof. Dr. Annette Noller (6. v. l.) nach der Wahl mit Dr. Jens Hofmann (1. v. l. ), Dr. Daniel O'Sullivan (2. v. l.), Andreas Schwarz (Fraktionsvorsitzender Grüne, 3. v. l.), Landtagspräsidentin Muhterem Aras (4. v. l.), Gunter Czisch (5. v. l.), Prof. Dr. Silja Vöneky (6. v. r.), Fruzsina Molnár-Gábor (5. v. r.), Manuel Hagel (Fraktionsvorsitzender CDU, 3. v. r.), Andreas Stoch (Fraktionsvorsitzender SPD, 2. v. r.), Dr. Hans-Ulrich Rülke (Fraktionsvorsitzender FDP/DVP, 1. v. r.)Bild: LTBW

Oberkirchenrätin Prof. Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg, ist vom baden-württembergischen Landtag am 18. Juli gemeinsam mit weiteren Personen als Stellvertreterin in den Kreis der Richterinnen und Richter des baden-württembergischen Verfassungsgerichtshofs gewählt worden.

Noller sieht ihr neues Amt als „Ehre und große Aufgabe“. Die demokratische Verfassung des Landes und darin die Menschenwürde und Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, sei heute wichtiger denn je. „Gerne bringe ich mich mit dem kirchlichen Hintergrund und unserem diakonischen Wertewissen dazu ein.“

Die vier Fraktionsvorsitzenden Andreas Schwarz (Grüne), Manuel Hagel (CDU),  Andreas Stoch (SPD) und Dr. Hans-Ulrich Rülke (FDP/DVP) hatten den Wahlvorschlag gemeinsam eingebracht. Die Vereidigung durch Landtagspräsidentin Muhterem Aras fand im Anschluss an die Wahl statt.

Ebenfalls wurden gewählt: Dr. Daniel O'Sullivan, Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg, Prof. Dr. Silja Vöneky, Gunter Czisch, Oberbürgermeister a.D. von Ulm, sowie Dr. Jens Hofmann, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe und Prof. Dr. Fruzsina Molnár-Gábor.

Die Amtsperiode der neu gewählten Richterinnen und Richter hat am 21. Juli 2024 begonnen. 

Über den Verfassungsgerichtshof

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg entscheidet im Rahmen gesetzlich geregelter Verfahren über die Auslegung der Landesverfassung. Die Entscheidungen ergehen regelmäßig durch neun Richterinnen und Richter. Drei Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs sind Berufsrichter. Drei Mitglieder müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Bei drei weiteren Mitgliedern liegt diese Voraussetzung nicht vor. Der Verfassungsgerichtshof entscheidet unter dem Vorsitz seines Präsidenten. Die Richterinnen und Richter des Verfassungsgerichtshofs sind ehrenamtlich tätig.


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