Die Frühjahrstagung der Landessynode ist zu Ende gegangen. Die Synodalen befassten sich am 15. und 16. März unter anderem mit der Studie „Jugend zählt 2“ sowie verschiedenen Kirchlichen Gesetzen. Das Thema Antisemitismus war Schwerpunkt der Berichte des Evangelischen Pfarramts für das Gespräch zwischen Christen und Juden, der Projektstelle für die Themen Rassismus und Antisemitismus sowie des Islambeauftragten der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.
TOP 03 Eckwerte zur mittelfristigen Finanzplanung 2024-2028 (Antrag Nr. 09/24)
Der Antrag des Oberkirchenrats zu den Eckwerten der mittelfristigen Finanzplanung für die Bereiche der Landeskirche und die Kirchengemeinden wurde mit großer Mehrheit beschlossen.
TOP 06 Haus Birkach (Antrag Nr. 02/24)
Mit dem Antrag des Sonderausschusses für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunktsetzung wird der Oberkirchenrat gebeten, alle notwendigen Vorbereitungen für eine Schließung der Tagungsstätte Haus Birkach zum 31.12.2025 sowie für eine alternative örtliche Ansiedlung der im Haus bislang untergebrachten Einrichtungen, Werke und Dienste zu treffen.
Dem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt.
TOP 11 Zweiter Nachtragshaushaltsplan 2024 (mit Haushaltsgesetz)
In erster und zweiter Lesung beschlossen.
TOP 15 Kirchliches Gesetz zu den Landeskirchlichen Gemeinschaften (Beilage 76)
Der Gesetzesentwurf des Oberkirchenrats sieht die Zustimmung der Landessynode zu der am 1. Februar 2024 abgeschlossenen Vereinbarung zwischen der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und Landeskirchlichen Gemeinschaftsverbänden sowie Schwestern- und Bruderschaften und eine damit zusammenhängende Änderung des Württembergischen Pfarrergesetzes vor. Dadurch sollen die bestehenden Vereinbarungen und Regelungen gebündelt und modernisiert werden.
Der Gesetzesentwurf wurde an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses verwiesen.
TOP 16 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrstellenbesetzungsgesetzes (Beilage 73)
Der Gesetzesentwurf des Oberkirchenrats sieht zukünftig die Besetzung aller Pfarrstellen in einem einheitlichen Verfahren vor, welches dem bisherigen Wahlverfahren angeglichen ist. Das sogenannte Benennungsverfahren soll abgeschafft werden. Auch soll die Möglichkeit eröffnet werden, auf eine Ausschreibung einer Pfarrstelle zu verzichten, wenn diese mit einer Person besetzt werden soll, die die Stelle bisher versehen oder befristet innehatte.
Der Gesetzesentwurf wurde an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses verwiesen.
TOP 17 Kirchliches Gesetz zur elektronischen Kommunikation und Aktenführung bei den Kirchengerichten und zur Änderung weiterer Regelungen (Beilage 77)
Ziel dieses Gesetzentwurfs des Oberkirchenrats ist es, die elektronische Kommunikation und Aktenführung bei den Kirchengerichten angemessen zu ermöglichen.
Der Gesetzesentwurf wurde an den Rechtsausschuss verwiesen.
TOP 18 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes und weiterer Regelungen (Beilage 75)
Mit diesem Gesetzesentwurf des Oberkirchenrats soll der Anspruch auf freie Dienstwohnung für Vikarinnen und Vikare sowie für Pfarrpersonen, die mit Vertretungsdiensten im Kirchenbezirk beauftragt sind, entfallen. Gleichzeitig soll für diese Gruppe die Residenzpflicht sowie für die betroffenen Kirchengemeinden und -bezirke die Wohnlast entfallen.
Der Gesetzesentwurf wurde an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Finanzausschusses verwiesen.
TOP 19 Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrervertretungsgesetzes (Beilage 74)
Mit dieser Änderung soll ermöglicht werden, dass zukünftig das Wahlergebnis der Pfarrervertretung im kirchlichen Mitteilungsblatt veröffentlicht werden kann.
Der Gesetzesentwurf wurde an den Rechtsausschuss verwiesen.
TOP 20 Selbständiger Antrag: Unvereinbarkeitsbeschluss Rechtsextremismus (Antrag Nr. 01/24):
In diesem Antrag wird der Oberkirchenrat gebeten, die juristische Möglichkeit einer Unvereinbarkeitsklausel zu prüfen, die Funktionsträger gesichert rechtsextremistischer Parteien von kirchlichen Leitungsämtern ausschließt. Zudem soll die Unterwanderung von Gremien verhindert und eine klare Positionierung gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sichergestellt werden.
Der Antrag wurde an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung verwiesen.
TOP 20 Selbständiger Antrag: Alternative Qualifizierungsmodelle für den Religionsunterricht (Antrag Nr. 03/24):
Zielsetzung dieses Antrags ist die Entwicklung von alternativen Modellen für die Qualifizierung evangelischer Religionslehrkräfte.
Der Antrag wurde an den Ausschuss für Bildung und Jugend verwiesen.
TOP 20 Selbständiger Antrag: Perspektiven und Maßnahmen der Strategischen Planung zur
Kinder-, Jugend- und Familienarbeit (Antrag Nr. 04/24):
Die Studie Jugend zählt 2 aufnehmend soll diesem Antrag zufolge in der Strategischen Planung der Landeskirche die nachhaltige Stärkung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit verankert werden.
Der Antrag wurde an den Ausschuss für Bildung und Jugend unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses verwiesen.
TOP 20 Selbständiger Antrag: Ausweisung nichtgeschäftsführender Dekanatsstellen im Rahmen des Dekanatsplans (Antrag Nr. 05/24):
Im Zuge der zahlreichen Fusionen von Kirchenbezirken soll mit diesem Antrag die Möglichkeit geschaffen werden, auch nichtgeschäftsführende Dekanatsstellen auszuweisen, die beschränkte Aufgaben innerhalb des Kirchenbezirks und in der Repräsentation nach außen übernehmen können.
Der Antrag wurde an den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung unter Beteiligung des Rechtsausschusses verwiesen.
TOP 20 Selbständiger Antrag: Erweiterung des Dekanatsplans zu einem Kirchenbezirksplan mit weitgehender Deckungsgleichheit von Kirchenbezirken und Landkreisen (Antrag Nr. 06/24):
Mit diesem Antrag soll die Möglichkeit geschaffen werden, innerhalb eines Kirchenbezirks mit einer Größenordnung eines Landkreises neben der geschäftsführenden Dekanatsstelle weitere nichtgeschäftsführende Stellen auszuweisen.
Der Antrag wurde an den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung verwiesen.
TOP 20 Selbständiger Antrag: Verankerung des Themas Demokratie im Dezernat 1 des Oberkirchenrats (Antrag Nr. 07/24)
Zur Förderung der theologischen Auseinandersetzung zur kirchlichen Unterstützung einer demokratischen und liberalen Gesellschaft soll gemäß diesem Antrag das Thema Demokratie als Arbeitsfeld im Dezernat 1 verankert werden.
Der Antrag wurde an den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung verwiesen.
TOP 20 Selbständiger Antrag: Ausgleichsbetrag für Strukturanpassungsmaßnahmen bei Fusionen (Antrag Nr. 08/24)
Dieser Antrag regt an, den an einer Fusion beteiligten Kirchenbezirken zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, um begleitende Maßnahmen für den Prozess der Zusammenführung zu finanzieren.
Der Antrag wurde an den Finanzausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung verwiesen.
TOP 07 Ausbau und Verstetigung von Konfi 3 (Antrag Nr. 33/20)
Der Ausschuss für Bildung und Jugend sieht wenig Möglichkeiten, das streckenweise sehr erfolgreiche Modell von Konfi 3 gemäß dem Antrag flächendeckend zu befördern und entsprechend auszubauen. Bestehende Angebote sollen weiter gestärkt und mit der lokalen Kinder-, Jugend- und Familienarbeit vernetzt werden.
Der Antrag wird nicht weiterverfolgt.
TOP 08 Unterstützung bei der Jobsuche von Partnerinnen und Partnern von Pfarrpersonen (Antrag Nr. 04/23)
Ziel des Antrags war es, Partnerinnen und Partner von Pfarrpersonen aktiv vonseiten des Oberkirchenrats bei der eigenen Arbeitsplatzsuche zu unterstützen, um die Besetzung von Pfarrstellen zu vereinfachen. Der Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung hat sich von den bereits jetzt im Dezernat 3 breit entfalteten Aktivitäten berichten lassen und sieht daher keinen weiteren Handlungsbedarf.
Der Antrag wird nicht weiterverfolgt.
TOP 09 Öffnung der berufsbegleitenden Ausbildung im Pfarramt (Antrag Nr. 03/23)
Der Antrag bittet den Oberkirchenrat zu prüfen, inwieweit die bisherige berufsbegleitende Ausbildung ins Pfarramt (BAiP) über den bisherigen Personenkreis hinaus erweitert werden kann und ob das bayerische Modell der Pfarrverwalterin / des Pfarrverwalters von Württemberg übernommen werden kann. Angesichts der breiten Initiativen des Oberkirchenrats, bestehende Zugangswege möglichst flexibel für verschiedene Zielgruppe zu eröffnen, sieht der Theologische Ausschuss die Intention des Antrags als erfüllt an.
Der Antrag wird nicht weiterverfolgt.
Am Nachmittag des ersten Sitzungstags der Frühjahrssynode stellte der kommissarische Leiter des Finanzdezernats im Oberkirchenrat, Dr. Jörg Antoine, im Bericht zur Eckwerteplanung dar, dass die Landeskirche dauerhaft jährlich 129 Mio. Euro einsparen müsse, damit ein konsolidierter Haushalt erreicht werde. Diese strukturelle Ausgabenreduktion soll in vier Kürzungsschritten von jeweils 25 Prozent vorgenommen werden. Für die kommenden vier Jahre ergebe sich somit ein zusätzlicher Einsparbedarf von jeweils ca. 32 Mio. Euro pro Jahr.
Der landeskirchliche Haushalt konnte bereits in 2023 und 2024 nur durch die Entnahme von Rücklagen finanziert werden. Die Eckwerteplanung bildet die Grundlage für die im Herbst anstehende Haushaltsplanung für den nächsten Doppelhaushalt der Jahre 2025/2026. Während der landeskirchliche Haushalt vor großen Herausforderungen stehe, seien die Belastungen für den kirchengemeindlichen Haushalt damit nicht vergleichbar, so Antoine. Wo genau gespart werden solle, müsse in den kommenden Monaten erarbeitet werden. Dazu habe der Sonderausschuss das Kollegium des Oberkirchenrats gebeten, ein Verfahren vorzuschlagen, in dem die Synode in den Sparprozess einbezogen, und nicht im Herbst vor vollendete Tatsachen gestellt werde, so der Vorsitzende des Finanzausschusses, Tobias Geiger.
Allein im Jahr 2023 habe sich eine Differenz in den Kirchensteuereinnahmen von 38 Millionen Euro ergeben. Grund hierfür sei der starke Kirchenmitgliederrückgang. Geiger führte aus, dass bei vielen die gestiegenen Lebenshaltungskosten, aber auch Enttäuschung die Ursache für Kirchenaustritte seien. Weitere Faktoren für den Rückgang der Kirchensteuereinnahmen sind laut Antoine die allgemeine konjunkturelle Flaute, die Zahlung von nicht lohnsteuerwirksamen Inflationsausgleichsprämien sowie zeitliche Verzögerungen bei den Lohnsteigerungen. Auf der Ausgabenseite wird der Haushalt durch die Preis- und Lohninflation in den Jahren 2022 und 2023 sowie durch starke Tarifsteigerungen der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter belastet. „Wir können es nicht verantworten, unsere Rücklagen immer weiter aufzubrauchen, ohne konsequent gegenzusteuern. Wir müssen unsere Haushaltslücke wieder zeitnah geschlossen bekommen“, so Antoine in seinem Bericht. Um die Einsparung von 129 Millionen Euro im Sinne sozialverträglicher Lösungen zu realisieren, schlug der Finanzdezernent Kürzungsschritte von jeweils 25 Prozent der Gesamtsumme vor. Für die kommenden vier Jahre ergebe sich somit ein zusätzlicher Einsparbedarf von jeweils ca. 32 Mio. Euro je Jahr. Erst 2028 sei der Haushalt damit wieder ausgeglichen. Die Rücklage der Landeskirche müsse hierfür weiter angegriffen werden und werde somit bis 2027 auf ca. 40 Millionen Euro zurückgehen.
„Die Bibel weiß um die Begrenztheit unserer Entscheidungen. Mehr als zu Führungsstärke und Durchsetzungskraft werden wir zum Vertrauen ermutigt. Vertrauen darauf, dass die Zukunft unseres Lebens und auch die Zukunft unserer Kirche und unserer Gemeinden nicht in unserer Hand liegt“, so Geiger. Diese Spannung zwischen Führungsstärke und Vertrauen atme dennoch Hoffnung und Zuversicht. In der anschließenden Aussprache gab es Kritik am Sparvorschlag durch den Oberkirchenrat, gleichwohl wurde die Notwendigkeit ob der Generationengerechtigkeit betont. Oberkirchenrat Dr. Jörg Antoine unterstrich, dass Untergangsszenarien nicht angebracht seien. Die Landeskirche habe das Vermögen verantwortlich und sehr nachhaltig im ökologischen Sinne angelegt, zum Beispiel in erneuerbaren Energien. Bezüglich der Frage nach der Rolle des Beamtentums merkte er an, dass die hohen Kosten nicht durch die Art des Beschäftigungsverhältnisses zustande kämen, sondern durch den Versorgungsumfang. Die Landessynode stimmte der Eckwerteplanung zu.
Bericht: Berufsbegleitende Ausbildung für den Pfarrdienst hat sich bewährt
In Württemberg gibt es neben dem Studium die Möglichkeit zu einer berufsbegleitenden Ausbildung in den Pfarrdienst. Diese habe sich bewährt, so Hellger Koepff, Vorsitzender des Theologischen Ausschusses, in seinem Bericht. Die berufsbegleitende Ausbildung stehe für Menschen in kirchlichen Berufen mit ausreichender Berufserfahrung offen. Die Zugangsvoraussetzungen und Bewerbungsmodalitäten für diesen Ausbildungszweig würden vom Oberkirchenrat sehr wohlwollend ausgelegt. Zusätzlich sei inzwischen auch eine berufsbegleitende Ausbildung mit 50 %-Dienstauftrag möglich. Andere Zugänge zum Pfarrdienst seien weiterhin über die Ausbildungsformen anderer Landeskirchen möglich.
Schwerpunkthalbtag: „Kommt lasst uns aufbrechen - wie junge Menschen Glauben finden und erleben“ – die Rolle von Social Media und die der Konfirmation
Im Rahmen eines Schwerpunkthalbtags beschäftigte sich die Landessynode mit der Entwicklung der Religiosität junger Menschen. Dr. Patrick Todjeras sprach in seinem Vortrag darüber, wie die digitalen Medien die Lebenswelten junger Menschen prägen. Laut einer Studie zu Social Media und Glaube gaben 56 Prozent der Befragten an, dass sie durch die Inhalte auf Instagram eine Veränderung in ihrem Glauben erlebt hätten oder zum Glauben gefunden hätten. Die Kirche solle digital präsent sein, authentische und verbindliche Gemeinschaften fördern und flexible Formen der Verkündigung entwickeln, so Todjeras. Es bleibe eine Aufgabe, junge Menschen auf dem Weg zum mündigen Christsein und in ihrer Spiritualität dort zu begleiten, wo sie unterwegs sind.
Prof. Dr. Wolfgang Ilg beleuchtete in seinem Vortrag die Glaubensentwicklung von Jugendlichen im Kontext der Konfirmation und welche Bedeutung diese für die religiöse Sozialisation hat. Studien zeigen, dass diese Phase und die Konfirmation einen entscheidenden Einfluss auf den Glauben junger Menschen, auf ihre religiöse Überzeugung haben. Eine zentrale Rolle in diesem Prozess spielten insbesondere Beziehungen, die ihre religiöse Entwicklung beeinflussen und die Glaubensüberzeugungen prägen. Kirchengemeinden sollten relevante und ansprechende Programme anbieten, um Jugendliche zu erreichen und zu engagieren. Dabei sollten innovative Ansätze und zeitgemäße Methoden genutzt werden, um die kirchlichen Angebote für Jugendliche nachhaltig und relevant zu machen. Gleichzeitig müssten traditionelle Methoden überdacht und den Bedürfnissen und Interessen junger Menschen angepasst werden.
Kirchengemeinden sind herzlich eingeladen, Texte wie diesen von www.elk-wue.de in ihren eigenen Publikationen zu verwenden, zum Beispiel in Gemeindebriefen. Sollten Sie dabei auch die zugehörigen Bilder nutzen wollen, bitten wir Sie, per Mail an kontakt