26.10.2022

Kirchensteuer auf Energiepreispauschale für notleidende Menschen

Landeskirche gibt rund 5,2 Millionen Euro weiter

Die württembergische Landeskirche wird die Mehreinnahmen, die aufgrund der Auszahlung der Energiepreispauschale anfallen, vollständig zur Linderung der Not einsetzen, die aus den inflationsbedingten Preissteigerungen entsteht.

Aufgrund der Auszahlung der staatlichen, steuerpflichtigen Energiepreispauschale an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird die württembergische Landeskirche zusätzlich etwa 5,2 Millionen Euro an Kirchensteuer zu verbuchen haben.  

Dieses Geld soll gezielt für zusätzliche Maßnahmen von Kirche bzw. Diakonie zur Unterstützung bedürftiger und einkommensschwacher bzw. von den Verteuerungen besonders betroffener Menschen verwendet werden– darin sind sich Oberkirchenrat und Landessynode einig.

Ernst-Wilhelm GohlLandesbischof Ernst-Wilhelm Gohl.

Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl sagt* dazu: „Von dem Geld, das der Staat gerade an Hilfen ausschüttet, wollen wir nichts. Den Anteil an Kirchensteuer, der auf die Energiepreispauschale fällig wird, etwa fünf Millionen Euro, die an uns gehen, stecken wir direkt in einen Energiefonds, mit dem wir ganz konkret und vor Ort Not lindern können.“

Auf welche Weise genau diese Hilfen verteilt werden, steht noch nicht fest. Hintergrund: Kirchensteuermittel fließen automatisch in den landeskirchlichen Haushalt, und der Haushalt wiederum wird von der Landessynode beraten und beschlossen.

* Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl im Gespräch mit der Stuttgarter Zeitung (Ausgabe vom 26. Oktober 2022)

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