Stuttgart. Unter großem Medieninteresse hat am Sonntag in der Stuttgarter Leonhardskirche der erste Segnungsgottesdienst in der Landeskirche für ein gleichgeschlechtliches Paar stattgefunden.
Nach langen Beratungen hatte die Landessynode im März 2019 ein Gesetz verabschiedet, dass die Änderung der örtlichen Gottesdienstordnung ermöglicht, um gleichgeschlechtliche Paare und Menschen dritten Geschlechts in einem öffentlichen Gottesdienst zu segnen.
Die beiden Männer sind bereits zivil verheiratet. „Das Paar hat den Tag sehr genossen“, sagte Pfarrer Christoph Doll von der Leonhardsgemeinde, der den Gottesdienst leitete.
Die Württembergische Landessynode hatte beschlossen, dass Kirchengemeinden unter bestimmten Voraussetzungen ihre örtliche Gottesdienstordnung ändern und Segnungsgottesdienste nach der zivilen Eheschließung anbieten können. Das Gesetz schließt auch Menschen des dritten Geschlechts ein, die also weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören.
2017 hatte die Landessynode bereits über einen Gesetzentwurf zu entscheiden, der einen öffentlichen Gottesdienst anlässlich der standesamtlichen Eheschließung landeskirchenweit als Amtshandlung vorsah. Die dafür notwendige Zweidrittelmehrheit wurde knapp nicht erreicht.