Pfullingen/Tübingen. Der künftige Schuldekan von Tübingen heißt Joachim Ruopp. Der 50-jährige Pfarrer und Studienrat ist jetzt aus einem engeren Bewerberfeld von drei Kandidaten gewählt worden. Wann er die neue Stelle antritt, steht noch nicht fest.
„Christlicher Glaube und Bildung gehören zusammen. Religionsunterricht muss von den Fragen und den Themen der Schülerinnen und Schüler her gestaltet werden“, sagt Joachim Ruopp, der derzeit in Pfullingen wohnt. Als Dozent für Berufliche Schulen und die religionspädagogische Ausbildung im Vikariat arbeitet er derzeit am Pädagogisch-Theologischen Zentrum Stuttgart - seit 2018 als stellvertretender Direktor.
Ruopps Ziel ist, die verschiedenen Berufsgruppen im Religionsunterricht zu stärken sowie Bildung an den verschiedenen Lernorten wie Familien, Kindertagesstätten, Konfirmandenarbeit und Erwachsenenbildung zu begleiten. Besonders möchte er die Schwachen und die Verlierer des Bildungswesens in den Blick nehmen, außerdem die Ökumene stärken und sich dafür einsetzen, dass Kirche den Dialog mit anderen Religionen und Weltanschauungen führt.
Nach seinem Theologiestudium in Tübingen, Straßburg und München hat Ruopp unter anderem als wissenschaftlicher Mitarbeiter und als Geschäftsführer am Evangelischen Institut für berufsorientierte Religionspädagogik an der Universität Tübingen gearbeitet. Bevor er seine derzeitige Stelle in Stuttgart antrat, machte er sich auf einer Pfarrstelle für Religionsunterricht an der Berufsschule (Kerschensteinerschule/Laura-Schradin-Schule Reutlingen) verdient.
Der gebürtige Uracher ist verheiratet und hat zwei 2005 geborene Kinder. Seit 2009 engagiert er sich ehrenamtlich in der Fachgemeinschaft evangelischer Religionslehrerinnen und -lehrer in Württemberg. Als Instrumentalist spielt Ruopp Oboe. Er schätzt die Oper, J.S. Bach, liebt das Bergsteigen, Radeln und Schwimmen.
Ruopps künftiger Zuständigkeitsbereich umfasst den Kirchenbezirk Tübingen, in dem an rund 110 Schulen zirka 300 staatliche und kirchliche Lehrkräfte evangelischen Religionsunterricht erteilen. Schuldekaninnen und -dekane tragen die Verantwortung für die religionspädagogische Bildungsarbeit in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Kirchengemeinden und Kirchenbezirk.
Zu den zentralen Aufgaben gehören unter anderem Visitation, Aufsicht über den evangelischen Religionsunterricht, Aufsicht über staatliche und kirchliche Lehrkräfte, Begleitung und Beratung, Gewährleistung der Unterrichtsversorgung in Zusammenarbeit mit Schulleitungen und Schulverwaltung und die Mitwirkung bei religionspädagogischen Prüfungen.