Der vor zehn Jahren geschlossene Staatskirchenvertrag zwischen den Evangelischen Landeskirchen und dem Land Baden-Württemberg hat sich nach Ansicht des für Recht zuständigen württembergischen Oberkirchenrats Michael Frisch bewährt. Das "freundschaftliche Verhältnis" zwischen Staat und Kirchen sei dadurch gefestigt und gefördert worden, teilte Frisch dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage mit. Der Vertrag war am 17. Oktober 2007 geschlossen worden.
Manche Vereinbarungen sind laut Frisch in den vergangenen Jahren angepasst worden, darunter die Ersatzleistungen für Religionsunterricht an öffentlichen Schulen oder das Verfahren für die Übernahme von Geistlichen in den Landesdienst. "Dies zeigt sowohl die Vitalität der Beziehungen zwischen dem Land und den Evangelischen Landeskirchen als auch die Zukunftsfähigkeit des Evangelischen Kirchenvertrags, der die Grundlinien festlegt, ohne sich in Details zu verlieren", unterstrich der Kirchenjurist.
Der Staatskirchenvertrag regelt unter anderem die Aufgaben in Forschung und Lehre, im Religionsunterricht, beim Sonn- und Feiertagsschutz und die Seelsorge etwa bei der Polizei. Ferner werden die Staatsleistungen für die Kirchen festgehalten. Dazu gehören auch Transferleistungen wie Gelder für den Religionsunterricht an Schulen.
Die württembergische evangelische Landeskirche hatte bis 2007 als einzige innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) noch keine derartige Vereinbarung. In Baden-Württemberg wurde bis dahin der Staatskirchenvertrag mit Baden von 1932 angewandt. Das Verhältnis zur katholischen Kirche ist durch das Konkordat zwischen dem Papst und Baden von 1932 und dem Reichskonkordat von 1933 geregelt.
Quelle: Evangelischer Pressedienst (epd)