Einwilligungsverwaltung

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Technisch Notwendig (kann nicht abgewählt werden)

  • EMH - Einwilligungsverwaltung

    Digitaler Dienst:
    Einwilligungsverwaltung und -dokumentation

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzugriff); § 6 Nr. 6 DSG-EKD i.V.m. § 5 Abs. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    -

  • FundraisingBox

    Digitaler Dienst:
    Spendendienst

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzugriff); § 6 Nr. 5, 6 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    -

  • Twingle

    Digitaler Dienst:
    Spendendienst

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzugriff); § 6 Nr. 5, 6 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    -

  • ChurchTools

    Digitaler Dienst:
    Digitales Gemeindemanagement

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzugriff); § 6 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    -

  • Matomo

    Digitaler Dienst:
    Statistische Web-Analyse

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Anbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    -

  • User Session Management

    Digitaler Dienst:
    User-Session-Verwaltung

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzuriff); § 6 Nr. 3, 4, 5, 6 DSG-EKD und § 49 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    -

Weitere Dienste

  • SoundCloud

    Digitaler Dienst:
    Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit (Audio-Blogging)

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff); keine personenbezogene Folgeverarbeitung in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers

    Drittanbieter:
    SoundCloud Global Limited & Co. KG, Deutschland

  • Google Maps

    Digitaler Dienst:
    Geodaten- und Standortverwaltung

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    Google Irland Limited, Irland

  • YouTube

    Digitale Dienste:
    Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    Google Ireland Limited, Irland

  • Facebook

    Digitaler Dienst:
    Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Datenübermittlung an Dritte:
    Meta Platforms Ireland Limited, Irland

  • Vimeo

    Digitaler Dienst:
    Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Datenübermittlung an Dritte:
    Vimeo LLC, USA

  • Südwestrundfunk

    Digitaler Dienst:
    Informations- und Nachrichtenservice des Südwestrundfunks

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff); keine personenbezogene Folgeverarbeitung in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers

    Drittanbieter:
    Südwestrundfunk, Deutschland

     

  • Instagram

    Digitaler Dienst:
    Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    Meta Platforms Ireland Limited, Irland

     

  • Bibel Online

    Digitaler Dienst:
    Informationsservice zur Bibel

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff); keine personenbezogene Folgeverarbeitung in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers

    Datenübermittlung an Dritte:
    Deutsche Bibelgesellschaft, Deutschland

05.07.2017

„Luther klingt klasse!“

150 Schülerinnen und Schüler proben für den großen Auftritt

„Aufrechte Position, Instrumente bereit, 1...2..3...UND…“ Musiklehrerin Stephanie Müller  vom Lichtensterngymnasium Sachsenheim (Landkreis Ludwigsburg) gibt den Einsatz. 150 Schülerinnen und Schüler der fünften und sechsten Klassen proben für ihren großen Auftritt in der Stuttgarter Porsche-Arena. Im Rahmen des Landeskirchenmusikfests nehmen sie am Sonntag, 16. Juli, beim Musikprojekt „Luther klingt klasse“ teil. Insgesamt 7.000 Jugendliche singen und musizieren mit.

Die Kinder haben sichtlich Spaß bei der Chorprobe für Luther klingt klasse

Nach einer halbstündigen Einsing- und Einspielphase startet der Chor in Begleitung der Bläser mit dem ersten Lied „Laudato si, o mi signore“. Ein paar Mal unterbricht Stephanie Müller die Kinder: „Bitte kräftiger spielen und singen und bitte die Blicke nach vorne richten“, ruft sie. Doch alles in allem läuft es gut. Nach wochenlangem Einüben der zwölf Lieder freut sich die Lehrerin, dass es bald soweit ist. „Ich habe keine Zweifel, dass beim Auftritt alles glattläuft. Die einzige Herausforderung ist, dass wir die 150 Schülerinnen und Schüler wieder sicher mit nach Hause bringen“, sagt Müller. Deswegen seien extra Schul-Shirts in einem kräftigen Blau angeschafft worden. „Ich freue mich jetzt auf den Auftritt und die Kinder freuen sich noch viel mehr“, so Müller.

Luther ist „cool“

„Es ist ein tolles Gefühl, mit so vielen anderen auf der Bühne im Rampenlicht zu stehen“, sagt der zwölfjährige Kilian, der zu den Sängern des Chores gehört. Er findet Martin Luther heute noch „cool“, weil der erkannt hat, dass die Menschen keine Angst vor Gott haben müssen. Luthers Lied „Eine feste Burg“, das zum Repertoire der Chorlieder gehört, ist dennoch nicht sein Lieblingslied. Lieber singt er „Gug gug i han a ufo gseh". Was ein Ufo mit Martin Luther zu tun hat? Eher weniger. Die ausgewählten Lieder, die unter anderem aus dem Evangelischen Gesangbuch und dem Liederbuch für die Jugend stammen, haben sowohl christliche als auch weltliche Inhalte und sind Teil des interaktiven Theaterstücks „Der mysteriöse Tintenfleck“, das von Martin Luther auf der Wartburg handelt. Nach der Probe sagt die elfjährige Jasmin:  „Also mir gefallen die Lieder, weil die auch verständlich für Kinder sind und wir die Texte gut mitsingen können. Die sind einfach nicht so alt.“

Nadja Schienke

Vom 14. bis 16. Juli findet in Stuttgart das Landeskirchenmusikfest der Evangelischen Landeskirche in Württemberg unter dem Motto „… da klingt Freiheit“ statt. Neben zahlreichen Workshops und hochkarätigen Konzerten ist der Landeskinderchortag am Sonntag, 16. Juli, mit „Luther klingt klasse!“ ein weiteres Highlight des Festes anlässlich des 500-jährigen Reformationsjubiläums.

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