Die Taufe begründet die Kirchenmitgliedschaft. Bei einem Übertritt von einer anderen Konfession oder einem Wiedereintritt wird die Taufe allerdings nicht nochmals vollzogen. Für die Anerkennung der Taufe einer anderen christlichen Gemeinschaft gilt, dass jede Taufe gültig ist, die mit Wasser und mit der trinitarischen Taufformel ("NN, ich taufe dich auf den Namen Gottes des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes") erfolgt ist.