Die christliche Taufe geht zurück auf einen Befehl des auferstandenen Jesus. Dieser hatte zu seinen Jüngern gesagt: "Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende."
Wir verstehen die Taufe als ein Zeichen dafür, dass Jesu Sieg über den Tod einem Menschen geschenkt wird. Darum ist die Taufe auch, genau wie das Sterben und Auferstehen Jesu, einmalig.
In der Taufe empfängt der Mensch das Geschenk Gottes. Dieses Geschenk gilt ihm, Gott nimmt es nicht zurück. Es ist aber entscheidend, dass wir diesem Geschenk Gottes glauben. Das heißt, wir müssen es annehmen, dass Gott uns das (ewige) Leben schenkt, wir müssen darauf vertrauen. Ohne solchen Glauben hat die Taufe keine Kraft.
Bibelstellen zum Thema:
Matthäus 28,18-20; Römer 6,1-11; Markus 16,16.
Sie können Ihr Kind taufen lassen, wenn sie beide es möchten. Ihr Ehepartner sollte jedoch keine persönlichen Einwände gegen die Taufe - und damit auch gegen die christliche Erziehung - Ihres Kindes erheben.
In der Regel entscheidet die Konfession der Eltern auch über die Taufkonfession des Kindes. Gehören die Eltern unterschiedlichen Konfession an, ist im gegenseitigen Einvernehmen eine Taufe sowohl in die eine als auch in die andere Konfession möglich. Eine "ökumensiche Taufe" gibt es nicht, den die Taufe begründet die Mitgliedschaft in einer bestimmten konfessionellen Kirche.
Ja. In kirchlichen Kindergärten und im Religionsunterricht sind alle Kinder willkommen, unabhängig davon, ob sie der evangelischen Kirche angehören oder einer anderen Glaubensgemeinschaft oder Religion.
Zuständig ist zunächst der evangelische Pfarrer, zu dessen Seelsorgebezirk Sie gehören, also in der Regel der Pfarrer Ihres Wohnorts. Sie können Ihr Kind aber auch in einer anderen Kirche und von einem anderen evangelischen Pfarrer taufen lassen. Dazu brauchen Sie einen Erlaubnisschein des eigentlich zuständigen Pfarrers, ein so genanntes "Dimissoriale".
Ja, das können Sie, fragen sie Ihre Pfarrerin oder Ihren Pfarrer nach dieser Möglichkeit.