Pfarrer und Pfarrerinnen sind hauptamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der evangelischen Kirche. Sie sind mit der öffentlichen Verkündigung des Evangeliums, der Verwaltung der Sakramente, der Seelsorge und anderen Amtshandlungen betraut. Sie stehen unter dem Beichtgeheimnis.
Pfarrer und Pfarrerinnen führen gemeinsam mit dem Kirchengemeinderat die Gemeinde und repräsentieren sie nach außen. Sie leiten die Gemeindeglieder zu mündigem Christsein an und helfen ihnen, ihre Gaben zu entdecken und einzubringen.
An das Abitur schließt sich ein Studium von mindestens acht Semestern an. Oft dauert das Studium länger, da viele Studierende zu Beginn des Studiums die drei alten Sprachen Latein, Griechisch und Hebräisch noch lernen müssen. Das Theologiestudium hat fünf Studienfächer: Altes Testament, Neues Testament, Kirchengeschichte, Systematische Theologie und Praktische Theologie. Nach dem Examen folgt das Vikariat, eine zweieinhalbjährige praktische Ausbildung, in der die Vikarinnen und Vikare in Kursen und bei einer Ausbildungspfarrerin bzw. einem Ausbildungspfarrer den Dienst in der Gemeinde lernen. Nach einem weiteren kirchlichen Examen werden die Vikarinnen und Vikare zu Pfarrerinnen und Pfarrern ordiniert. Mit der Ordination beginnt die so genannte "unständige Zeit", eine dreijährige Probezeit. Nach diesen drei Jahren können sich die Pfarrerinnen und Pfarrer auf eine feste Pfarrstelle ihrer Wahl bewerben. Früher war es auch Menschen mit einer anderen Berufsausbildung (mit und ohne Abitur) möglich, in einem besonderen Ausbildungsgang den Beruf des Pfarrers zu erlernen. Zurzeit steht dieser Weg nur einzelnen Diakoninnen und Diakonen offen.