Die Ordination ist die Berufung in den Pfarrdienst. Im Ordinationsgottesdienst wird eine Person öffentlich dazu beauftragt, innerhalb der christlichen Gemeinde pfarramtliche Aufgaben zu übernehmen. Zu diesen Aufgaben gehören die öffentliche Verkündigung des Evangeliums, die Seelsorge, die Taufe und das Abendmahl sowie Amtshandlungen wie Bestattung oder Trauung.
Pfarrerinnen und Pfarrer geben bei ihrer Ordination ein Versprechen ab. In der Evangelischen Landeskirche in Württemberg lautet dieses so genannte "Ordinationsgelübde":
"Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Diener des göttlichen Wortes zu führen und mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut werde, und will darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt werde. Ich will meinen pfarramtlichen Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach den Ordnungen unserer Landeskirche tun und das Beichtgeheimnis wahren."