Die meisten Menschen werden Mitglied der evangelischen Landeskirche, indem sie als Kinder getauft werden. Natürlich können aber auch Erwachsene in die evangelische Kirche eintreten. Dabei unterscheidet man zwischen Aufnahme durch die Taufe, Übertritt und Wiedereintritt.
Durch die Taufe wird eine Person in die Landeskirche aufgenommen, die bisher keiner anderen christlichen Kirche angehört hat und deshalb nicht getauft ist. Gehört eine Person vorher einer anderen christlichen Kirche an, spricht man von Übertritt. Wiedereintritt schließlich meint den erneuten Eintritt einer Person, die bereits Mitglied der evangelischen Kirche war aber aus der Kirche ausgetreten ist.
Wenden Sie sich an den Pfarrer, in dessen Seelsorgebezirk sie wohnen, und äußern Sie Ihren Wunsch, in die Kirche einzutreten. Er wird Sie zu einem Gespräch einladen, um Sie kennen zu lernen und alles weitere mit Ihnen besprechen. Wenn Sie aus der evangelischen Kirche ausgetreten sind und wieder eintreten möchten, können Sie sich neben Ihrem Ortspfarrer auch an jeden anderen Pfarrer der Landeskirche wenden.
Sie sollten die grundlegenden Inhalte des evangelischen Glaubens kennen. Wenn Sie noch nicht so gut über den Glauben Bescheid wissen, können sie sich an den Pfarrer wenden, der für Ihren Eintritt zuständig ist. Er wird Sie mit den wichtigsten Inhalten des evangelischen Glaubens vertraut machen. Manche Kirchengemeinden bieten auch so genannte "Glaubensgrundkurse" an. Solche Kurse stehen nicht nur Menschen, die in die Kirche eintreten möchten, sondern allen Interessierten, offen.
Ja, aber nur, wenn sie für das neue Kirchenmitglied Ausdruck der Freude sein kann. Empfindet es eine solche öffentliche Feier dagegen als unangenehm, kann an ihre Stelle eine kleine feierliche Einführung im Anschluss an den Gottesdienst treten. Sie findet in der Regel ohne Beteiligung der Gemeinde in der Sakristei statt. Sie können Ihre neue Kirchenmitgliedschaft auch dadurch zum Ausdruck bringen, dass sie am Abendmahl teilnehmen.
Ja, denn eine Doppelmitgliedschaft sollte es nicht geben. Ihren Austritt erklären Sie auf dem Standesamt. Wenn Sie bisher der katholischen Kirche oder der israelitischen Religionsgemeinschaft angehören, müssen Sie Ihren Austritt nachweisen können, bevor Sie in die evangelische Kirche eintreten. Wenn sie bisher einer Kirche oder Glaubensgemeinschaft angehören, die zur Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Baden Württemberg (ACK) gehört (eine Liste der ACK-Kirchen finden Sie über den unten stehenden Link), brauchen Sie nicht erst auszutreten. Ihre Mitgliedschaft in einer ACK-Kirche endet automatisch mit Ihrem Eintritt in die evangelische Landeskirche.