Die ursprünglichste Form der Diakonie ist, wenn einzelne Christen oder Kirchengemeinden bedürftigen Menschen in ihrer Umgebung helfen. Dieser Dienst des Einzelnen und der Gemeinde wird ergänzt durch diakonische Einrichtungen des Kirchenbezirks oder selbständige diakonische Einrichtungen, die zu keiner bestimmten Kirchengemeinde gehören, wie Krankenhäuser, Altenheime, Behindertenwerke, Diakoniestationen oder Beratungsstellen.
In Deutschland sind die diakonischen Einrichtungen und Dienste von 24 evangelischen Landeskirchen und neun Freikirchen zusammengeschlossen im Diakonischen Werk der EKD (Evangelische Kirche in Deutschland). Zum Diakonischen Werk gehören 90 Fachverbände mit 27000 Einrichtungen, in denen über 450000 Menschen hauptberuflich arbeiten, dazu kommen und unzählige ehrenamtliche Helfer.
Fragen Sie in Ihrem Pfarramt nach Adressen und Hilfsangeboten der Kirchengemeinde, der diakonischen Bezirksstelle und der Diakonischen Werkes.
In fast allen denkbaren Bereichen. Beispiele für diakonische Hilfsangebote sind psychologische Beratungsstellen (z.B. Ehe- und Familienberatung, Schwangerschaftsberatung, Schuldnerberatung), Pflegedienste für pflegebedürftige Senioren, Begleitung Sterbender und ihrer Familien, Nachbarschaftshilfe, Blindenseelsorge, Mütterkurheime, Krankenhäuser.
Nein. Jeder Hilfesuchende kann diese Angebote in Anspruch nehmen.
Das hängt vom Angebot ab. Vieles ist kostenlos. Manche Kosten richten sich nach den Einkommen der Hilfesuchenden. Manche Hilfen haben feste Kostensätze.
In kirchlichen Beratungsstellen gilt die Schweigepflicht. Kein Beratender darf Dritten über Gesprächsinhalte oder die Lebenssituation der Hilfesuchenden Auskunft geben.