Bei der Bestattung nehmen Trauernde Abschied von einem verstorbenen Menschen, der ihnen nahe stand. Die christliche Bestattung ist immer mit einem Gottesdienst verbunden.
Angehörige, Freunde, Bekannte und die christliche Gemeinde hören darauf, was Gott in die Situation des Abschieds und der Trauer sagt. Sie blicken dankbar auf das Leben des Verstorbenen zurück und legen seine Zukunft in Gottes Hand. Angesichts des Todes wird die tröstende Botschaft des Evangeliums laut: Jesus Christus ist gestorben und auferstanden, deshalb wird, wer ihm vertraut, auch auferstehen und leben.
Bibelstellen zum Thema:
Johannes 11,25-26; Johannes 8,51; Johannes 5,24; 1. Korinther 15; Offenbarung 1,17b-18
Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit auch, dass er keine kirchliche Trauerfeier wünscht. Auch wenn dies der Wunsch der Familie ist, ist in jedem Fall der Wille des Verstorbenen zu achten und zu respektieren. In der Regel möchte derjenige, der aus der Kirche ausgetreten ist, auch nicht kirchlich bestattet werden. Ausnahmen sind daher nur in seelsorgerlich begründeten Fällen möglich und liegen in der Verantwortung und dem Ermessen der einzelnen Pfarrerin bzw. des einzelnen Pfarrers. Niemand kann gegen seinen eindeutig geäußerten Willen kirchlich bestattet werden.
Ja, ein Selbstmord ist heute kein Hinderungsgrund mehr für eine kirchliche Bestattung.
Ja, ein nicht getauftes Kind kann selbstverständlich kirchlich bestattet werden. Ebenso kann auch ein totgeborenes Kind auf Wunsch der Eltern mit einer kirchlichen Trauerfeier bestattet werden.
Ja, das ist möglich, allerdings nicht im Rahmen der kirchlichen Trauerfeier, sondern im Anschluss daran.
Das ist möglich und sollte mit dem Pfarrer bzw. der Pfarrerin im Trauergespräch besprochen werden. Als Beteiligungsmöglichkeiten bieten sich an: das Lesen eines biblischen oder literarischen Textes, das Vortragen des Lebenslaufs des Verstorbenen, das Sprechen des Dank- oder Fürbittengebets. Angehörige können sich auch ein Musikstück wünschen oder sich an der Auswahl der Lieder beteiligen. Etwaige Kosten, z.B. für Musiker müssen die Angehörigen selbst tragen.