Alle Getauften sind zum Abendmahl eingeladen einschließlich der Kinder. Volle Abendmahlsgemeinschaft hat die Evangelische Landeskirche in Württemberg mit allen Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), allen Mitgliedskirchen des Lutherischen Weltbundes und allen Kirchen, die der Leuenberger Konkordie zugestimmt haben.
Ferner besteht eine gegenseitige Einladung zur Teilnahme am Abendmahl mit der Altkatholischen Kirche, der Kirche von England und der Arbeitsgemeinschaft Mennonitischer Gemeinden in Deutschland.
Auch Christen aus Kirchen, mit denen keine Abendmahlsgemeinschaft besteht, wie z. B. der römisch-katholischen Kirche, sind bei uns zum Abendmahl eingeladen. Sie prüfen selbst, ob ihr Gewissen ihnen eine Teilnahme erlaubt.