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Verpflichtungsermächtigung

Eine Verpflichtungsermächtigung ist eine Ermächtigung durch die die Verwaltung die Legitimation erhält, Verpflichtungen zu Lasten von folgenden Haushaltsjahren einzugehen. Verpflichtungsermächtigungen können in der Kirchlichen Doppik konsumtiv und investiv dargestellt werden.

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