Beim Substanzerhaltungskapital handelt es sich um eine Passivposition in der Bilanz, welche zum Ausgleich des Ergebnishaushalts bei werterhaltenden Maßnahmen dienen soll. Die Zuführung zum Substanzerhaltungskapital erfolgt mit Ende der Nutzungsdauer für alle Gebäude aufwandswirksam in Höhe der Reinvestitionsmittel. Die Bindung der Reinvestitionsmittel wird hiermit bei allen Gebäuden durch die Bildung des Substanzerhaltungskapitals abgelöst.
Um die werterhaltenden Maßnahmen finanzieren zu können, erfolgt eine zweckentsprechende Bindung liquider Mittel - analog zu den Reinvestitionsmitteln - durch den nachrichtlichen Ausweis im Finanzhaushalt, in der Finanzrechnung und im Anhang zur Bilanz (in der Liquiditätsübersicht).