Ein Wirtschaftsplan ist für Wirtschaftsbetriebe aufzustellen, wenn ein Wirtschaften nach den Bestimmungen der HHO und dem Haushaltsplan nicht zweckmäßig ist. Für Wirtschaftsbetriebe sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach dem HGB anzuwenden. In Ergänzung finden die Grundsätze der HHO Anwendung.