a) unbare Zahlungen: Die - auch mittels Debitkarten oder Kreditkarten elektronisch bewirkten - Überweisungen und Einzahlungen auf ein Konto der Kasse oder Sonderkasse bei einem Kreditinstitut und entsprechende Überweisungen und Auszahlungen von einem solchen Konto sowie die Übersendung von Schecks und Wechseln.
b) Barzahlungen: Die Übergabe oder Übersendung von Bargeld; als Barzahlung gilt auch die Übergabe von Schecks sowie von Wechseln und das Bezahlen mittels elektronischer Geldbörse.