Kirchenrecht: Kooperation mit Universität
Landeskirche erhofft sich wissenschaftliche Impulse für die Praxis
Stuttgart/Tübingen. Die Universität Tübingen wird noch mehr als bisher zur Nahtstelle zwischen kirchlicher Theorie und Praxis: Am Institut für Recht und Religion der juristischen Fakultät entsteht ein Forschungsschwerpunkt für evangelisches Kirchenrecht. Dazu haben die Evangelische Landeskirche in Württemberg und die Universität eine Kooperationsvereinbarung geschlossen.
Was theoretisch klingt, soll nach Worten von Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch ganz konkrete Impulse für die praktische Arbeit der Landeskirche bringen. Immerhin gehe es beim Religionsverfassungsrecht um das Selbstbestimmungsrecht der Landeskirche. „Die praktische Arbeit im evangelischen Kirchenrecht ist immer wieder auf die wissenschaftliche Vertiefung angewiesen“, betont der Leiter des Rechtsdezernats im Oberkirchenrat.
Und: Die Kooperation zwischen Hochschule und Kirche sei wichtig „für die Setzung und Auslegung des evangelischen Kirchenrechts unter sich verändernden Rahmenbedingungen“. Dabei gehe es schwerpunktmäßig um das Kirchenrecht als juristische Basis für die beiden Landeskirchen Württembergs und Badens.
Dabei wollen die Beteiligten nicht nur im stillen Kämmerlein forschen: Ziele sind auch „die Schaffung von Foren zur Beratung und Weiterbildung der Mitarbeitenden in Pfarrerschaft und Kirchenverwaltung“ oder die „Organisation von wissenschaftlichen Diskursforen“ wie die „Stuttgarter Kirchenjuristenrunde“.
100 Jahre Kirchenverfassung
Im November soll es laut Dezernent Frisch zudem eine Veranstaltung zum 100-jährigen Bestehen der württembergischen Kirchenverfassung geben. Das im Juni 1920 verkündete Regelwerk bestimmt bis heute den Charakter der Landeskirche.
Bislang bestanden Verbindungen zwischen der Landeskirche und der Universität Tübingen vor allem über die Evangelisch-Theologische Fakultät: Sie bildet nicht nur den theologischen Nachwuchs in Württemberg aus, sondern ist auch mit einem Sitz in der Landessynode vertreten.