Bad Boll/Hannover. Gefährdet der Laizismus - die strikte Trennung zwischen Religion und Staat - die Religionsfreiheit? Ja, sagt Oberkirchenrat Christoph Thiele, Leiter der Rechtsabteilung im Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). „Laizismus ist eine Diskriminierung von Religion und das Gegenteil von Religionsfreiheit“, betonte der Jurist in der Evangelischen Akademie Bad Boll bei einer Tagung zum Religionsverfassungsrecht.
Der Laizismus behaupte, dass Religion Privatsache sei und auf den Bereich des Privaten beschränkt werden müsse, sagte Thiele während der Veranstaltung am Wochenende. Dabei sei es eine falsche Annahme, dass der Staat auf diese Weise seiner Neutralität gerecht werden kann. Die Gesellschaft sei kein religionsfreier Raum, und die Religion wirke immer auch im Öffentlichen. „Das ist ihr Anspruch und auch ihr Recht.“
Ein System des Laizismus laufe Gefahr, einseitig vor Religion schützen zu wollen und zu versäumen, der Freiheit zur Religion den angemessenen Raum zu geben, sagte Thiele. Die Rechtsordnung des Grundgesetzes sei gerade deshalb neutral, weil in ihr die Staatsbürger die Möglichkeit hätten, ihre religiös-weltanschaulichen Überzeugungen auch im öffentlichen Leben soweit wie möglich zur Geltung zu bringen. Der Staat nehme sich bewusst selbst zurück und sorge dadurch dafür, dass die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ihre Religionsfreiheit entfalten könnten, so der Oberkirchenrat.
Jürgen Kampmann, Professor für Kirchenordnung und Neuere Kirchengeschichte an der Evangelisch-theologischen Fakultät Tübingen, sagte gegenüber dem Evangelischen Pressedienst am Rande der Tagung, dass bei vielen Menschen das religiöse Engagement zu ihrem Leben gehöre. Ein laizistischer Staat, der sich von allem Religiösen distanziere, blende diese Bedeutung der Religion für viele Staatsbürger aus. Dabei stelle sich die Frage, ob der Laizismus nicht selbst eine Weltanschauung ist, die eine Höherwertigkeit gegenüber den Religionen für sich in Anspruch nimmt, gab er zu bedenken.
Die Tagung in der Evangelischen Akademie Bad Boll zur Zukunft des Religionsverfassungsrechtes stand unter dem Thema: "Staat ohne König - Staat ohne Gott?" Sie wurde in Kooperation mit der Evangelisch-theologischen Fakultät in Tübingen veranstaltet.
Quelle: Evangelischer Pressedienst (epd)