Kirche und Homosexualität - ein umstrittenes Thema. In unserer Landeskirche gibt es viele unterschiedliche Meinungen dazu, aber auch Leitlinien, an denen sich die Kirche orientiert. In jeder der vier Prälaturen gibt es Pfarrerinnen und Pfarrer als Ansprechpartner für alle Fragen zum Thema Kirche und Homosexualität. Und seit 2020 besteht für Kirchengemeinden die Möglichkeit, in speziellen Gottesdiensten gleichgeschlechtliche Paare zu segnen.
Die Prälaturbeauftragten sind als Seelsorger und Seelsorgerinnen für all jene Menschen in der Kirche tätig, die Fragen zum Thema Homosexualität haben. Ob Menschen Rat brauchen, weil sie selbst lesbisch oder schwul sind, oder weil Kinder, nahe Verwandte, gute Freundinnen oder Freunde gleichgeschlechtlich orientiert sind oder wegen ihrer Homosexualität diskriminiert werden - in jedem Fall sind sie bei den Prälaturbeauftragten an der richtigen Adresse.
Die Geistlichen pflegen Kontakte zu einzelnen Menschen sowie zu Gruppen Homophiler. Auch sind sie Ansprechpartner für Jugendpfarrerinnen und Jugendpfarrer, Beauftragte für Erwachsenenbildung und Kreisbildungswerke. Sie beraten kirchliche Gremien und Multiplikatoren und lassen sich auch als Referenten einladen.
Als Seelsorgerinnen und Seelsorger unter dem Beichtgeheimnis vermitteln sie Kontakte zu Gruppen von Lesben und Schwulen in der Kirche genauso wie zu Referentinnen und Referenten für kirchliche Veranstaltungen, Kirchengemeinderats-Wochenenden, Fortbildungen für Pfarrerinnen und Pfarrer etc. Auch Adressen und Literaturlisten sind bei ihnen zu bekommen. Auch sind sie Gesprächspartner für theologische und Glaubensfragen zum Thema Homosexualität.
Prälaturbeauftragter für Kirche und Homosexualität
Erhard-Schnepf-Gasse 6
74078 Heilbronn
Prälaturbeauftragte für Homosexualität und Kirche
Crailsheimer Straße 2
72760 Reutlingen
Prälaturbeauftragte für Homosexualität und Kirche
Neckarhalde 27
72070 Tübingen
Prälaturbeauftragter für Homosexualität und Kirche
Hindenburgstr. 74
73728 Esslingen am Neckar
Prälaturbeauftragter für Homosexualität und Kirche
Kopernikusstraße 9
73432 Aalen
2019 hat die 15. Landessynode ein Gesetz beschlossen, nach dem in bis zu einem Viertel der württembergischen Kirchengemeinden Gottesdienste zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare möglich sind. Wenn diese Zahl erreicht ist, befasst sich die Landessynode erneut mit dem Thema. Das Gesetz ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
Damit eine Gemeinde Segnungs-Gottesdienste feiern kann, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
Keine Gemeinde und keine Pfarrperson darf gegen ihr Gewissen gezwungen oder gedrängt werden, sich mit dieser Frage überhaupt auseinandersetzen zu müssen.
Aktuell (Stand 20. März 2024) haben in der württembergischen Landeskirche 134 Gemeinden das notwendige Verfahren durchlaufen und können Segnungs-Gottesdienste feiern. Im Folgenden finden Sie die Liste dieser Gemeinden:
Homosexualität