Aufklärung und Prävention – Wie die evangelische Landeskirche mit dem Thema Missbrauch umgeht
|
Landeskirche
Aufklärung und Prävention
Wie die Evangelische Landeskirche in Württemberg mit dem Thema Missbrauch umgeht
Die Themen Missbrauch und sexualisierte Gewalt bewegen die Kirchen, die Gläubigen und die gesamte Gesellschaft. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Maßnahmen, Strukturen, Projekte und Abläufe, mit denen die Evangelische Landeskirche in Württemberg versucht, Unrecht aufzuklären, Betroffenen beizustehen und die Menschen in ihrem Einflussbereich vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Dies ist zwangsläufig eine stark verdichtete Darstellung. Deshalb finden Sie hier zusätzlich Links zu vertiefenden Informationen und Kontaktmöglichkeiten.
Aufbau und Struktur der Fachstelle zum Umgang mit
(sexualisierter) Gewalt und Grenzverletzungen.
Aufklärung und Prävention – Wie die evangelische Landeskirche mit dem Thema Missbrauch umgeht
Die Evangelische Landeskirche in Württemberg behandelt schon seit vielen Jahren transparent und ohne Rücksichtnahme gegenüber der eigenen Organisation die Themen Missbrauch und sexualisierte Gewalt. Konsequent wurden bereits seitdem alle bekannt gewordenen Fälle aufgearbeitet und in der gesamten Landeskirche Präventionsmaßnahmen eingeführt.
Deshalb kann die württembergische Landeskirche umfassend offen antworten, wenn sie gefragt wird, wie sie sich in der Vergangenheit verhalten hat und was sie gegenwärtig tut und plant, um sexualisierte Gewalt zu verhindern.
Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden*: Bei einem schwerwiegenden Verdacht werden bereits seit vielen Jahren die Ermittlungen immer direkt an die staatlichen Strafverfolgungsbehörden abgegeben, soweit nicht der ausdrückliche Wunsch der betroffenen Opfer dem entgegenstand.
Einrichtung einer Anlaufstelle zur sexualisierten Gewalt: Seit 2010 sind in der Anlaufstelle ca. 190 Meldungen zu Grenzüberschreitungen, Vorfällen und Beratungsanfragen zu fachlichem Fehlverhalten aus den Bereichen Kindergärten, Freizeiten, ehrenamtlicher Mitarbeiterschaft, Peer-Gewalt in Konfirmandengruppen usw. eingegangen. Alle diese Meldungen wurden bearbeitet, selbst wenn die Fälle strafrechtlich verjährt waren. Wo immer möglich wurde ein Disziplinarverfahren eröffnet und zum Abschluss gebracht. Auch wenn Taten viele Jahre zurücklagen, wurden z.B. Pfarrer noch nachträglich aus dem Pfarrdienst entlassen. Mehr Informationen zur Anlaufstelle.
Unabhängige Kommission: Um Betroffenen, die sexualisierte Gewalt durch Mitarbeitende in der Landeskirche und Diakonie erfahren haben, Unterstützung anzubieten, wurde 2015 eine unabhängige Kommission ohne kirchliche Funktionsträger eingerichtet. Mehr Informationen über die unabhängige Kommission finden Sie hier.
Anerkennungsleistungen: Die unabhängige Kommission hat in bisher 174 Fällen (154 aus dem Bereich Diakonie, 20 aus dem Bereich Landeskirche, darin 11 Pfarrer involviert) Betroffenen von sexualisierter Gewalt sogenannte Anerkennungsleistungen in Höhe von 2,6 Millionen Euro zugesprochen.
Sichtbarmachen von Ursachen und Folgen: Seit 2021 läuft das Projekt „Auf! – Aufarbeitung und Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch in Einrichtungen der Evangelischen Landeskirche in Württemberg", das wissenschaftlich durch das Team von Prof. Dr. Jörg Fegert aus Ulm durchgeführt wird. Dabei geht es um das Sichtbarmachen von Ursachen und Folgen sexualisierter Gewalt an konkreten Fällen von Missbrauch und sexualisierter Gewalt im Umfeld der evangelischen Seminare und des Hymnus-Chores in den 1950-er bis 1970-er Jahren. Teil 1 der Studie beschäftigt sich mit den Vorfällen in der Vergangenheit. Die Opfer sexualisierter Gewalt sollen über ihre Erfahrungen und Erlebnisse berichten können. Im zweiten Teil der Studie werden die Präventions- und Schutzkonzepte im Bereich der Seminare, des Hymnus-Chores und des Jugendwerkes untersucht. Mehr Informationen finden Sie hier.
Gewaltschutzgesetz: Am 25.11.2021 hat die 16. Landessynode ein Gewaltschutzgesetz beschlossen. Dieses Gesetz ist am 1.1.2022 in Kraft getreten. Es umfasst die Bereiche Intervention, Prävention, Aufarbeitung sowie Hilfe und Anerkennung. Darin ist die Grundlage kirchlichen Handelns formuliert: Wer kirchliche Angebote der Evangelischen Landeskirche in Württemberg wahrnimmt oder entsprechend § 1 Absatz 5 in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg mitarbeitet, ist vor allen Formen sexualisierter Gewalt zu schützen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Verbindlichkeit durch Standards: Dienst- und arbeitsrechtlich bringen die Änderungen durch das Gewaltschutzgesetz Klarheit und Verbindlichkeit durch Standards: Abstinenz- und Abstandsgebot, Tätigkeitsausschluss bei entsprechenden Vorstrafen und Meldepflicht bei hinreichendem Verdacht.
Strukturierte Handlungs- und Notfallpläne: In Fällen eines begründeten Verdachts auf sexualisierte Gewalt soll angemessen im Rahmen strukturierter Handlungs- und Notfallpläne interveniert werden können. Daher liegen klare Standards und Interventionspläne vor. Schulungen zu Intervention und Prävention auf der mittleren Leitungsebene sind bereits erfolgt. Mehr zu den Handlungs- und Interventionsplänen finden Sie hier.
Ein Überblick über das Interventionskonzept der württembergischen Landeskirche.
Schulungskonzept: Daneben gibt es ein Schulungskonzeptder Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), bei dem aktuell schon 40 Personen aus Württemberg ausgebildet worden sind und die als sogenannte Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zur Initiierung, Umsetzung und Beratung von Schutzkonzepten vor Ort zur Verfügung stehen. Mehr zu Schulungen und Tagungen.
Die Koordinierungsstelle Prävention der Landeskirche informiert zu Risikoanalysen und Schutzkonzepten. Mehr zur Koordinierungsstelle.
* Kein eigenes Strafrecht: Entgegen einem weit verbreiteten Missverständnis hat die Landeskirche kein eigenes Strafrecht. Als Staatsbürger und Staatsbürgerinnen unterliegen alle kirchlichen Mitarbeitenden, selbstverständlich auch die Kirchen selbst als Organisationen und als Körperschaften des öffentlichen Rechts, den gleichen staatlichen Vorschriften und Vorgaben wie alle anderen Organisationen und juristischen Personen in diesem Land. Dieser Umstand setzt bei der Aufarbeitung Grenzen, wenn Taten nach dem Strafgesetzbuch verjährt sind. In diesen Fällen unternimmt der Staat nichts mehr. Die Kirchen können dann nur arbeitsrechtlich oder nach den Vorgaben des kirchlichen Disziplinarrechts dienstrechtlich vorgehen.
Am Abend des 29. Juni ist die Sommertagung der Landessynode zu Ende gegangen. Am Samstag standen die Schöpfungsleitlinien, das Missionsverständnis sowie landeskirchliche Finanzen auf der Tagesordnung.
Als Gastgeberland heißen wir die Fans bei uns herzlich willkommen. Und was verbindet neben der Leidenschaft für den Fußball mehr als ein gemeinsames Gebet? Dafür haben wir das Vaterunser in den jeweiligen Landessprachen der Mannschaften im Achtelfinale zusammengestellt.
TV-Tipp: Geiz bei Lebensmitteln? Bauern unter Druck
Regionale Lebensmittel, am besten noch in Bio-Qualität? Gerne, aber sie dürfen nicht viel kosten. So denken viele Konsumenten in Deutschland. Ein Problem für die landwirtschaftlichen Erzeuger. Darüber spricht Alpha & Omega“-Moderatorin Heidrun Lieb mit ihren Gästen.
Landesbischof Gohl sprach am Freitag vor der Synode in seinem Bischofsbericht über die tiefgreifenden Veränderungen und Herausforderungen in Kirche und Gesellschaft. Die Synodalen debattierten in der Aktuellen Stunde über Vielfalt in Kirche, Fußball und Gesellschaft.
Landesbischof Gohl sprach vor der Synode über Veränderungen und Herausforderungen in Kirche und Gesellschaft. Weitere Themen: Der Ukraine-Krieg, die ForuM-Studie, der Nahost-Konflikt, das Anwachsen der politischen Rechten und die Diskussion über die Reform des §218.
Am 28. und 29. Juni tagt die Landessynode zu Themen wie Mission, Schöpfung, Haushalt und Verwaltungsreform. Landesbischof Gohl gibt einen ausführlichen Bericht. Hier finden Sie den Livestream, viele Berichte und alle Dokumente zur Tagung.
Wie begegnet man Gott? Geht das überhaupt? Muss man dafür besonders fromm sein? Darüber denkt in diesem Video Mario Steinheil nach, Kirchengemeinderat in Eltingen und Mitarbeiter der landeskirchlichen Pressestelle.
Wie kann ich lernen und üben, über meine „Herzensanliegen“ zu sprechen? Im Trainingsprogramm Herzensanliegen werden unterschiedliche Lernmodule angeboten, um im Glauben sprachfähig zu werden.
2022 wurde das neue Berufsbild Assistenz der Gemeindeleitung in der Landeskirche offiziell eingeführt. Der erste Tag der AGL diente der Fortbildung und Vernetzung untereinander. Es wurden Workshops und eine Info-Meile mit Fortbildungsmöglichkeiten angeboten.
Seraphine W. und Zoé W. leisten ihren Freiwilligendienst in der Stuttgarter KesselKirche, einer jungen landeskirchlichen Gemeinde. Miriam Hechler, Pfarrerin für Innovation und Neue Aufbrüche in der Landeskirche, hat mit ihnen über ihre Erfahrungen gesprochen.
Anlässlich der 44. Ökumenischen Friedensdekade werden alltägliche Geschichten vom Frieden gesammelt. Dazu sind Online-Veröffentlichungen, eine Sammlung und musikalische Lesungen in Planung.
Die Mitglieder des OFC Königskinder verbinden ihre Leidenschaft für den VFB mit der Freude am Glauben. Wir haben den Vorsitzenden Pfarrer Thimotheus Rölle gefragt, wie er auf die Idee kam, einen christlichen Fanclub zu gründen und wie er Fußball-Gottesdienste feiert.