Gremien und Ausschüsse der Landessynode
Detailarbeit zwischen den Tagungen
Die komplette Synode kann nicht jedes Thema beraten. Deshalb werden zu Beginn der Legislaturperiode Gremien und Ausschüsse gewählt. Zum Teil sind deren Aufgaben festgelegt, zum Teil werden die Ausschüsse aber auch konkret von der Synode beauftragt. So kann ein in die Synode eingebrachter Antrag in den jeweils zuständigen Ausschuss verwiesen und dort unter Anhörung von Experten ausführlich beraten werden. Während der nächsten Synodentagung berichtet dann ein Ausschussmitglied über den Verlauf der Arbeit und präsentiert mögliche Entscheidungsvorlagen für Aussprache und Beschluss. Jeder und jede Synodale sitzt mindestens in einem Auschuss.
Die Präsidentin und ihre Stellvertreter leiten die Landessynode. Im Landeskirchenausschuss wirken der Landesbischof, dem dieser Ausschuss von der Kirchenverfassung zugeordnet ist, und die Landessynode zusammen. Zwischen den Tagungen der Landessynode wird diese vom Geschäftsführenden Ausschuss vertreten. Der Ältestenrat unterstützt die Präsidentin.
In den Geschäftsausschüssen werden die von der Synode eingebrachten Fragen diskutiert und Beschlussanträge für die Synode erarbeitet.