Durch das Ausscheiden von Ralf Albrecht (Gesprächskreis Lebendige Gemeinde), der seit September Prälat von Heilbronn ist, rückt Pfarrer Dr. André Bohnet (Gesprächskreis Evangelium und Kirche) in die Landessynode nach. Damit verschieben sich die Mehrheitsverhältnisse in der Synode: Größter Gesprächskreis ist mit weiterhin 31 Personen nun die Offene Kirche, der Gesprächskreis Lebendige Gemeinde hat nunmehr 30 Stimmen, Evangelium und Kirche 17, Kirche für morgen unverändert 12.
Zu den aus dem Wechsel in der Mitgliedschaft der Landessynode (TOP 1) resultierenden Wechseln in Ausschüssen und im Schriftführeramt macht der Ältestenrat folgenden Wahlvorschlag: André Bohnet soll künftig dem Rechtsausschuss angehören, dafür wechselt Nicole Kaisner vom Rechtsausschuss in den Ausschuss für Diakonie. André Bohnet ersetzt altersbedingt im Schriftführeramt Michael Schneider. Über diesen Wahlvorschlag stimmt die Landessynode am Freitag ab.
Mitten in der zweiten Welle der Corona-Pandemie hat Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July seinen Blick auf die Diakonie gerichtet – und bei seinem Bericht Oberkirchenrat Dieter Kaufmann beteiligt, den scheidenden Vorsitzenden des Diakonischen Werks Württemberg.
Unter der Überschrift „Kirche ist Diakonie – Diakonie ist Kirche“ zeigten beide Redner auf, wie verwoben Kirche und Diakonie sind, wie stark sie sich gegenseitig brauchen, stützen und stärken. Landesbischof July machte deutlich: „Wie selten zuvor werden Einrichtungen der Diakonie – ob Pflegeheime, Pflegedienste, Krankenhäuser, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen – wahr- und auch in Anspruch genommen. Hier erwartet man in besonderer Weise einen angemessenen Umgang mit Menschen in besonderen Notlagen.“
Gleichzeitig zeige sich aber auch, dass manche die Diakonie nicht unbedingt mit Kirche in Zusammenhang brächten und vielen auch nicht bekannt sei, was in der Landeskirche alles geschieht und geleistet wird. Auf der anderen Seite erlebten gerade Menschen, die der Kirche fernstehen, kirchliches Leben und Handeln dort als besonders glaubwürdig und angemessen, wo die Kirche Alten, Kranken, Schwachen hilft, wo sie sich für die Rechte von Unterdrückten und Schutzbedürftigen einsetzt oder Menschen in akuten Notlagen berät.
Die Aufgaben von Kirche und Diakonie verdeutlichten Oberkirchenrat Kaufmann und Landesbischof July an der Weihnachtsgeschichte:
„Er hat die Niedrigkeit seiner Magd angesehen.“ (Lukas1, Vers 48)
Gott schenke jedem Menschen Ansehen. Für Kirche und Diakonie bedeute dies: „Niemand darf übersehen werden. Wir haben unseren Blick auch auf die zu richten, die nicht im Rampenlicht stehen. Kirche und Diakonie begegnen den Menschen auf Augenhöhe.“ Es werden auf die Gaben und Potentiale von Menschen geschaut und durch Zuwendung und Unterstützung dazu ermutigt, diese zu leben.
„Und sie gebar ihren ersten Sohn und wickelte ihn in Windeln“ (Lukas 2, Vers 7)
Indem Gott als Wickelkind zur Welt komme, mache er sich selbst unüberbietbar solidarisch mit allen Hilfsbedürftigen. „Das bedeutet, dass es nach christlichem Verständnis keine Form der Bedürftigkeit oder der Behinderung gibt, die dem Menschen irgendetwas von seiner Würde nehmen könnte. Für diese Sicht des Menschen treten wir mit öffentlichen Stellungnahmen und unserer diakonischen Arbeit ein.“ Hier sei insbesondere an die Schwangeren zu denken, die Beratungsarbeit zu Pränataldiagnostik und Reproduktionsmedizin, die ambulanten Pflegedienste und stationären Pflegeeinrichtungen, die Palliativpflege und die Begleitung von Menschen beim Sterben in Hospizen und ambulanten Hospizgruppen.
„keinen Raum in der Herberge“ (Lukas 2, Vers 7)
July erinnerte an Menschen mit Geldnot und Wohnungslose. Sie seien von Corona-Folgen häufig besonders betroffen. „Arbeitslos, arm, ausgegrenzt – diese Trias gehört leider noch allzu oft zusammen.“
„und sie fürchteten sich sehr“ (Lukas 2, Vers 9)
In diesen Tagen litten viele Menschen unter Ängsten, sagte der Landesbischof. Familiäre Konflikte, Einsamkeit, Schulprobleme, Süchte – Corona verstärke Gefahren und Sorgen. Mit der Aktion 'Mutmacher' würden Landeskirche und Diakonie hier kleine Zeichen der Zuversicht setzen.
„große Freunde, die allem Volk widerfahren wird“ (Lukas 2, Vers 10)
Der Diakonie-Vorsitzende nannte beispielhaft einige Projekte für gelungene Inklusion – einen Kindergarten in Blaufelden, Wohnstätten in Calw, einen Mittagtisch in Korb. Und er erwähnte die mehr als 2000 jungen Menschen, die Jahr für Jahr einen Freiwilligendienst in der Diakonie Württemberg leisten.
„Euch ist heute der Heiland geboren“ (Lukas 2, Vers 11)
In der Diakonie gehe es in vielfacher Weise darum, Verletzungen und Wunden von Menschen zu heilen oder doch zumindest gut zu versorgen, betonte Kaufmann. Heilung und Heil gehörten in der diakonischen Arbeit zusammen. Jeder Mensch werde mit seinen leiblichen, seelischen und religiösen Bedürfnissen gesehen. Doch: „Die Diakonie steht vor großen Herausforderungen, wenn ihre Arbeit und die gute Botschaft vernehmbar und in der Gesellschaft wirksam bleiben soll.“ Fachkräftemangel, wirtschaftlicher Druck und andere Entwicklungen könnten dazu führen, dass die Seelsorge zu kurz kommt.
„Da stand er [Josef] auf und nahm das Kindlein und seine Mutter mit sich bei Nacht und entwich nach Ägypten“ (Matthäus 2, Vers 14)
Fluchtgeschichten heute seien dramatische Realität für fast 80 Millionen Menschen, so Kaufmann. Nie sei die Zahl der Flüchtlinge weltweit höher gewesen. „Flüchtlingsbereite Kirche“ zu sein – das werde in Kirchengemeinden, Beratungsdiensten und diakonischen Diensten durchbuchstabiert. „Dabei verbinden wir Hilfe und politische Anwaltschaft hierzulande, in den Transitregionen und in den Herkunftsländern.“ Viele der Aufgaben könnten Kirche und Diakonie nur deshalb tun, weil die Landeskirche in den letzten Jahren Geld zur Verfügung gestellt haben - immer jeweils zur Hälfte für die Arbeit in Württemberg und in den Herkunftsregionen.
Kirche und Diakonie sind vielfältig verwoben und brauchten einander, machte Landesbischof July deutlich. „Die Diakonie erfüllt nicht nur ihren kirchlichen Auftrag, sondern schafft auch Zugänge zum Glauben.“ Durch ihre diakonischen Dienste und Einrichtungen komme die Kirche mit Kirchenmitgliedern und Nichtmitgliedern in Kontakt und könne in diesen Diensten das Evangelium weitergeben. Nur gemeinsam könnten Kirche und Diakonie sich für eine stärkere gesellschaftliche und politische Wertschätzung sozialer Berufe und Tätigkeiten einsetzen.
Formen diakonischen Engagements wie in Vesperkirchen, Diakonieläden, Hospizgruppen oder Flüchtlingsarbeit würden zum Mitwirken einladen, sagte Kaufmann. „Manches Kirchenmitglied findet dadurch aus der Distanz in die Nähe seiner Gemeinde. Wir haben durch solche Projekte in den Gemeinden geschwisterliche Selbsthilfeformen, die ein Engagement auch für distanzierte oder Nichtkirchenmitglieder attraktiv machen.“ Für konkrete soziale Arbeit bestehe nach wie vor eine große Spendenbereitschaft.
Aufgabe sei es nun, das Bewusstsein „Diakonie ist Kirche und Kirche ist Diakonie“ zu fördern, hob July hervor. „In unserer strategischen Ausrichtung der Landeskirche nehmen wir dies als Thema auf. Dabei sehen wir auf die Gaben, Chancen und Ressourcen, die wir als Landeskirche mit allen unseren diakonischen Diensten und Einrichtungen haben.“ Folgenden Aspekten gelte dabei ein besonderes Augenmerk: konstruktive Zusammenarbeit, diakonische Identität, Diakonie als Teil der theologischen Existenz, Synergien zwischen Kirchengemeinden und diakonischen Diensten, Lösung von Strukturproblemen im ländlichen Raum.
July zitierte zum Abschluss aus dem Diskussionspapier „Evangelisch in Württemberg“, das im Anschluss an die Sommersynode 2012 formuliert wurde: „Unsere Evangelische Kirche wird 2030 eine diakonische Kirche sein. In der Nachfolge Jesu stellt sie sich den Nöten der Menschen und begleitet sie in der Seelsorge. Sie tritt für kranke, schwache, arme und benachteiligte Menschen ein, weil sie von Gott geliebt sind und eine unverlierbare Würde besitzen. Diakonisches Handeln geschieht sowohl in der Vielfalt der freien Einrichtungen als auch in den Kirchengemeinden. Beide ergänzen und unterstützen einander.“
Voten der Gesprächskreise und Aussprache
Alle vier Gesprächskreise betonten in ihren Voten zum Bischofsbericht die herausragende Rolle, die sowohl die institutionelle Diakonie als auch das diakonische Wirken der Gemeinden und der Ehrenamtlichen in diesem Pandemie-Jahr für viele Menschen und die Kirche gespielt haben und noch spielen. Die untrennbare Verbindung von christlichem Glauben und diakonischem Handeln strichen alle Voten heraus.
Offene Kirche:
Dr. Antje Fetzer kritisierte im Votum für den Gesprächskreis Offene Kirche, dass in der Diakonie immer noch „nur Mitglieder einer evangelischen Kirche oder zumindest einer anderen ACK-Kirche Leitungsämter übernehmen dürfen. Das treibt nichtkirchliche, hochqualifizierte Mitarbeitende automatisch zu einem anderen Träger, sobald sie bereit sind, mehr Verantwortung zu übernehmen.“ Noch gravierender sei die Restriktion der Wählbarkeit in die Mitarbeitendenvertretungen auf ACK-Mitglieder, die Menschen anderen Glaubens „elementare Arbeitnehmerrechte“ verwehre. Dies schade auch der Glaubwürdigkeit der Kirche. Ebenfalls kritisch wies Fetzer auf das oft schwierige Verhältnis zwischen diakonischen Institutionen und gemeindlichen Ehrenamtlichen hin. Die Zukunft von Diakonie und Kirche liege vermutlich in „diakonischen Initiativen, die auf Graswurzelebene von engagierten, oft auch betroffenen Menschen getragen werden“. Ebenso wies Fetzer darauf hin, es könne zu Interessenkonflikten kommen, weil die Diakonie ihr Geld vom Staat erhalte: „Wie frei kann eine Diakonie agieren, die ihr Geld vom Staat bekommt? Wieviel Kritik wird an der Hartz-IV-Praxis von Ämtern geübt, die die Dienste im Wege der Subsidiarität zu weiten Teilen finanzieren? Prophetisches Eintreten für die Allerschwächsten wird da oft zur Fehlanzeige im gut geölten Betrieb des Sozialmarkts.“
Lebendige Gemeinde:
Rainer Köpf sprach in seinem Votum für den Gesprächskreis Lebendige Gemeinde davon, dass sich Gemeinde vor Ort und Diakonie künftig wieder näher kommen müssten: „Wir werden nicht mehr die Diakonissen bekommen wie im 19. Jahrhundert, aber ich frage mich, ob es nicht möglich ist, kleinräumigere, übersichtlichere Strukturen zu schaffen. Ob es nicht möglich ist, Diakonie wieder als ein Projekt der Ortsgemeinde zu fördern, dass auch nach außen zusammenkommt, was nach innen zusammengehört: Kirche und Diakonie.“ Zugleich sprach sich Köpf dafür aus, angesichts schwindender Kräfte zu überlegen, was man anderen überlassen könne: „Wäre es nicht besser, kleiner aber dafür klarer profiliert evangelisch zu sein“? Er verwies auf Martin Luther, für den die „Förderung der gemeinen Wohlfahrt zuallererst eine staatliche Aufgabe“ gewesen sei. Zuletzt fragte Köpf klar nach dem missionarischen Aspekt diakonischen Handelns: „Dürfen wir nicht zeigen, was wir lieben? Dürfen wir den Menschen nicht sagen, was der Grund unseres Lebens, der Grund unseres Handelns ist?“
Kirche für Morgen:
Anja Faißt vom Gesprächskreis Kirche für Morgen plädierte in ihrem Votum dafür, den Kontakt zur Diakonie, etwa für Beratungen, so leicht wie möglich zu machen und die Zugänge vielfältig zu gestalten: „Hier müssen die Hürden so gering wie möglich gehalten werden! Außerdem ist mir wichtig, dass wir hier weiterhin die Digitalisierung ausbauen. Es muss vielfältige Wege geben, damit Hilfesuchende uns als Kirche erreichen. Die Corona-Pandemie hat uns hier riesige Schritte abverlangt.“ Faißt warb für „thinking outside of the box“, es gelte, innovative Wege zu finden, wie man in der Diakonie „unserem diakonischen Auftrag gerecht werden und die Coronaverordnungen ernst nehmen“ könne. „Wie können wir hier Spielräume offenlassen und uns nicht ohne Grund verengen? Ich nehme hier schöne Beispiele aus unserem Ländle wahr. Ich lese von dezentralen Vesperkirchen, Spaziergangsberatungen, Balkonkonzerten, Stationengottesdienst im Freien und bei all den innovativen Aktionen geht mein Herz als Synodale von Kirche für Morgen auf.“ Nach wie vor fordere der Gesprächskreis: „10% für Innovation“.
Evangelium und Kirche:
Ernst-Wilhelm Gohl vom Gesprächskreis Evangelium und Kirche setzte sich in seinem Votum dafür ein, die Stellen der Flüchtlingsdiakone in allen Prälaturen weiterzuführen. Sie leisteten wertvolle Arbeit. Ebenso müsste die Zukunft der Diakonieläden gesichert werden, die durch steuerrechtliche Probleme gefährdet seien. Gohl wies auf eine Spannung hin, in der Diakonie heute stets stehe: Auf der einen Seite der biblische Anspruch, diakonisches Handeln müsse im jesuanischen Sinne radikal sein: „Jesuanische Liebe ist radikal einseitig und verlustbereit. Der barmherzige Samariter steht dafür. Die junge Christenheit beeindruckte, weil sie genau diese Liebe lebte z.B. in ihrer Kranken- und Armenfürsorge.“ Auf der anderen Seite stünden die Notwendigkeiten der modernen Unternehmensdiakonie, die anders funktionieren müsse. Dafür stehe im Gleichnis der Wirt: „Indem er den Überfallenen versorgt, leistet er einen wichtigen Beitrag, den der Samariter nicht leisten kann. Deshalb ist das eine moralisch nicht höher zu bewerten als das andere. Es ist eine andere Form der Hilfe.“ Mit dieser Spannung müsse man bestmöglich umgehen, aber „die Unternehmensdiakonie in direkter Linie mit der jesuanischen Liebe zu sehen, überhöht sie und behindert sie zugleich.“ Auch Gohl sprach sich dafür aus, die Anstellungsvoraussetzungen heutigen Bedürfnissen anzupassen. Nicht- und Andersgläubige könnten eine wichtige Brückenfunktion versehen.
In der Aussprache forderten mehrere Synodale ein klareres christliches Profil bei der Diakonischen Arbeit. So sagte Siegfried Jahn (Blaufelden): „Wir sind immer stark, wenn wir vom Evangelium zu den Menschen denken, aber mir geht es auch darum, von den Menschen wieder zum Inhalt der Kirche zu kommen.“ In der Arbeit solle erkennbar werden, dass dahinter der Schöpfer stehe. Martin Wurster (Bad Urach) sprach sich dafür aus, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen so auszurüsten, dass sie „ein Zeugnis des Heils" seien. Es gehe darum „dass Menschen eine Beziehung zum Heiland bekommen“.
Erhard Mayer (Heilbronn) sprach sich für die stärkere Verknüpfung von Diakonie und Ortsgemeinde aus. Diakonie sei Mission. „Damit zeigen wir, was wir lieben. Wir sind nicht weltanschauungsneutral.“
Daneben wurde die Forderung laut, Leitungsämter in der Diakonie auch für Menschen zu öffnen, die keiner Kirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angehören. So sagte Christiane Mörk (Brackenheim): „Diakonie muss im freien Markt bestehen.“ Deshalb solle die Anstellungsordnung weiter geöffnet werden. „Christliche Werte zu leben heißt auch, allen die gleiche Chance zu geben.“ Marion Blessing (Holzgerlingen) machte deutlich: „Wer sich in der Diakonie engagiert, sollte auch wählbar sein, damit er sich in der Mitarbeitervertretung engagieren kann.“
Hans Probst (Tübingen) dankte für das klare Bekenntnis zur Migration und bat den Landesbischof darum, das Landesaufnahmeprogramm zu unterstützen. „Eine flüchtlingsbereite Kirche weiß die Vielfalt der Gesellschaft zu schätzen“ - sie werbe für eine offene Gesellschaft.
Gleich mehrere Synodale äußerten ihre Sorgen, dass Diakoniestationen und Einrichtungen im mitunter harten Wettbewerb nicht mithalten könnten und immer mehr in freie Trägerschaft abwanderten. So sagte Eckart Schultz-Berg (Stuttgart): „Wir haben Wettbewerbsnachteile gegenüber freien Trägern - da ist viel Arbeit nötig, um gegenzusteuern.“ Matthias Eisenhardt (Schorndorf) ergänzte, ein Problem der Abwanderung gebe es auch bei Kindertagesstätten. „Es ist wichtig klarzumachen, was der Mehrwert christlicher Trägerschaft ist.“
Immer wieder wurde die Bedeutung der Diakonie hervorgehoben. Götz Kanzleiter (Ostelsheim). „Was wäre unsere Kirche ohne die Diakonie, ohne die Tat, ohne die Wirkung. Was wären unsere Predigten, wenn es uns nicht gelingen würde, das diakonische Wort auch in die Tat umzusetzen.“
In seiner Replik drückte Dieter Kaufmann seine Freude über die engagierte, positive Resonanz in der Diskussion aus und wies auf die Chancen hin, die es bei allen Schwierigkeiten gebe, etwa beim zunehmenden Bedarf der amublanten Pflege.
Landesbischof July stellte zum Abschluss der Diskussion fest: „Wir leben in komplexen Zeitverhältnissen und Transformationsprozessen.“ Zugleich appellierte er: „Spielen wir nicht die Unternehmens- und Ehrenamtsdiakonie vor Ort gegeneinander aus.“
Die Kirchenleitung habe aus der Vergangenheit gelernt, so Personaldezernentin Oberkirchenrätin Kathrin Nothacker: Als in den 1990er Jahren nicht alle, die wollten, in den Pfarrdienst übernommen werden konnten, sei ein Planungsinstrument, Personalstrukturplanung, entwickelt worden. Diese verlässliche Modellrechnung helfe seither und auch in den großen, kommenden Veränderungen in Landeskirche und hauptamtlichem Pfarrdienst. Sie berücksichtige Entwicklungen bei Pfarrpersonen, Mitgliedern sowie der Finanzkraft der Landeskirche.
Veränderungen bei Personenzahl und Pastorationsdichte
Demnach soll die Aufnahme von Vikarinnen und Vikaren ab dem Jahr 2032 von 46 auf 28 abgesenkt werden. Eine höhere Zahl sei weder realistisch noch finanziell verantwortbar. Im Moment könnten aber alle, die auf der Liste der Theologiestudierenden stehen, auch in den Vorbereitungsdienst aufgenommen werden, so Nothacker. Auch alternative Zugänge zum Pfarrdienst spielen weiter eine Rolle: Bis 2025 sollen pro Jahr jeweils 10 Personen über die berufsbegleitende Ausbildung im Pfarrdienst aufgenommen werden. 15 Personen sind z. B. aus den neuen Masterstudiengängen eingeplant. Auf 90,4 % leicht gestiegen ist die dienstliche Inanspruchnahme. Gründe hierfür seien vor allem Dienstaufträge während der Elternzeit und Aufstockung aufgrund der Altersvorsorge. Nothacker warb bei Landeskirche, Kirchenbezirken und Gemeinden für Verständnis für die familiäre Situation von Pfarrerinnen und Pfarrern. Man arbeite an familienfreundlichen Rahmenbedingungen und schätze die Vielfalt der Lebensformen.
Die Pastorationsdichte wird nach aktuellen Annahmen 2030 einen Höchststand erreichen. Dann wird eine vollbeschäftigte Pfarrperson für 1763 Gemeindeglieder zuständig sein.
Veränderungen beim Finanzbedarf
Im Vergleich zur Berechnung 2017 stiegen die Bruttopersonalkosten um rund 10 Millionen Euro. Als Gründe hierfür nannte Nothacker u. a. Besoldungserhöhungen und steigende Beiträge für die Evangelische Ruhegehaltskasse Darmstadt. Aufgrund der künftig hohen Ruhestandszahlen sei es wichtig, Rücklagen insbesondere für Versorgung und Beihilfe zu bilden. Veränderungen in den Einnahmen durch das Corona-Jahr werden sich erst in künftigen Planungen und Berechnungen widerspiegeln.
Weiterhin um Studentinnen und Studenten werben
Im Basisjahr 2018 befanden sich insgesamt 2009 Personen im Pfarrdienst. 169 davon waren beurlaubt oder freigestellt. Nothacker versicherte, dass nach jetziger Planung genug Personen für eine angemessene Versorgung der Gemeinden finanzierbar seien. Seit 2005 hat sich gemäß EKD-Statistik die Zahl der Theologiestudierenden mit dem Ziel Pfarramt mehr als verdoppelt. Es müsse aber weiterhin intensiv um Studierende geworben und diese begleitet und gefördert werden, so die Oberkirchrätin.
Bericht des Finanzausschusses
Dem Finanzausschuss wurde in seiner Sitzung am 24. Juli der PSPP zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses, wies in der Personalstrukturplanung noch auf das Element der Ampel hin. Diese zeige an, wie viel Prozent des landeskirchlichen Anteils an jährlichen Kirchensteuereinnahmen aufgewendet werden müssen, um die Kosten für den Pfarrdienst zu decken. Aktuell stehe die Ampel noch auf grün. Nach aktuellen Berechnungen schalte sie ab 2045 auf rot (61 %-100 % aller Kirchensteuermittel). 2058 müsste dann fast die gesamte Finanzkraft der Landeskirche für den Pfarrdienst aufgewendet werden.
Der Finanzausschuss sprach sich ebenso wie der Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung für die jährliche Fortführung und Aktualisierung der PSP Pfarrdienst aus, die jährliche Beratung in den synodalen Fachausschüssen und die zweijährige Beratung im Plenum der Landessynode.
Bericht des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung
In seiner Sitzung am 22. Juni hat der Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung mit dem PSPP auf Grundlage des Zahlenmaterials von 2019 befasst.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung, Kai Münzing, erläuterte, dass sich die Pastorationsdichte im Vergleich zu anderen Landeskirchen „moderat“ entwickle. Gleichwohl müssten auf die massiven Veränderungen im Pfarrdienst individualisierte Antworten gefunden werden. Das betreffe Fragestellungen wie Entlastungsangebote, Distriktslösungen oder multiprofessionelle Teams.
Die Aussprache findet - gemeinsam mit TOP 5 - im Anschluss an die Berichte zu TOP 5 statt.
Die Personalstrukturplanung für Religionspädagoginnen und Religionspädagogen („PSP RelPäd") wird seit 2008 jährlich erstellt und der Synode im Zwei-Jahresrhythmus zur Kenntnisnahme präsentiert.
Die kommissarische Leiterin des Bildungsdezernats, Kirchenrätin Carmen Rivuzumwami stellte Grundlage und Zielsetzung der Modellrechnung vor, die die „kostenorientierte Mindestversorgung des Religionsunterrichts ermittle. Dafür werde der Bedarf an RelPäd-Stellen im Verhältnis zu Schülerinnen- und Schülerzahl sowie den Pfarrdeputaten erhoben. Die PSP “ Erhebungskomponenten sind: Schülerinnen- und Schülerzahlentwicklung, kirchlicher Anteil der Unterrichtsversorgung, Altersstrukturdaten der Religionspädagoginnen und -pädagogen, RU-Deputate der Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer, Entwicklung der Bruttopersonalkosten der Religionspädagoginnen und -pädagogen und die finanzielle Ausstattung im Sinne von Ersatzleistungen. Rivuzumwami erläuterte, dass es daneben „weichere Faktoren“ gebe, die die Entwicklung beeinflussen, etwa die Akzeptanz des Religionsunterrichts bei Eltern und Schülerinnen und Schülern oder die Einführung des Faches Ethik ab der fünften Klasse. 27 % nicht getaufte Schülerinnen und Schüler nehmen im Moment am Religionsunterricht teil. Die Modellrechnung zeige auch Handlungsoptionen sowie wie Korrekturmaßnahmen auf und liefere so Basisinformationen „für grundsätzliche personelle und finanzielle Entscheidungsprozesse“, so die Kirchenrätin. Ziel sei es, den Plan bei der „Einstellung von Religionspädagoginnen und -pädagogen heranzuziehen.“
Wesentliche Veränderungen in der PSP RelPäd 2020
Entgegen früherer Prognosen steigt die Anzahl der Schülerinnen und Schüler bis zum Schuljahr 2030/31 um 11 %. Im Schuljahr 2018/19 betrug der Anteil kirchlicher Lehrkräfte am Religionsunterricht 36 % (17 % davon durch Deputate von Pfarrerinnen und Pfarrern). Die tatsächlich erteilten Wochenstunden liegen aktuell bei 4,66 Stunden. Aufgrund von Pfarrplan und Altersermäßigungen sei ein weiteres Absinken aber zu erwarten, stellte Rivuzumwami fest. Die mit dem Land vereinbarten 4.980 Grundstunden wurden im Schuljahr 2019/20 unterschritten. Religionspädagoginnen und -pädagogen tragen deshalb zum Erbringen der Grundstunden bei. Drei Lösungsmöglichkeiten nannte die Kirchenrätin: Erhöhung der Stellenanteile für Religionspädagoginnen und -pädagogen, Erhöhung der Deputatsstunden für Pfarrerinnen und Pfarrer oder Absetzung der zwei Wochenstunden bei vollem Dienstauftrag ab dem 55. Lebensjahr. Hier müsse man gemeinsam „nach Lösungen suchen, um die Präsenz kirchlicher Lehrkräfte im Religionsunterricht sicher zu stellen.“ Insgesamt steigt also der Bedarf an Religionspädagoginnen und -pädagogen. Deshalb werden seit 2018 acht neue Stellen pro Jahr eingerichtet. Ab dem Haushaltsjahr 2021 sollen diese nicht mehr aus den Rücklagen des Religionsunterrichts finanziert werde, sondern aus Kirchensteuermitteln. Nach aktueller Prognose besteht 2021 ein Gesamtstellenbedarf von 228 Stellen. Damit liege „der Bedarf nach wie vor deutlich über den vorhandenen Stellen“, erläuterte die Kirchenrätin. Bis 2030 zeige sich „ein stark steigender Stellenmangel.“ Insgesamt bezeichnete sie das Berechnungssystem des PSP RelPäd als in seinen „Zusammenhängen stimmig.“ So bestätige zum Beispiel der PSP 2020 die Entscheidung der Erhöhung aus acht Neueinstellungen ab 2019.
Als „großer Herausforderung“ beschrieb Rivuzumwami die Gewinnung junger Religionspädagoginnen und -pädagogen. Die Beschäftigungsquote liege nur bei 54,4 % und es werde in den nächsten Jahren hohe Renteneintrittszahlen geben. Zum Beispiel gehen im Jahr 2025 24 Personen in den Ruhestand.
Bericht des Ausschusses für Bildung und Jugend
Für den Ausschuss für Bildung und Jugend machte dessen Vorsitzender Siegfried Jahn auf die Auswirkungen eine Unterschreitung der vereinbarten Grundstunden aufmerksam: Sie führe wahrscheinlich dazu, den Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach zu verabschieden und die Marginalisierung der Kirche in der Gesellschaft zu befördern. Dass die Neueinstellungen trotzdem nicht so angehoben würden, dass Stellen und Stellenbedarf deckungsgleich seien, begründete er mit der Notwendigkeit eines Spielraums, um „notwendige Reaktionen“ zu ermöglichen. Jahn mahnte aber auch zur Vorsicht: Durch den Ausbau des Ethikunterrichts entstehe für immer mehr die Schülerinnen und Schüler eine Alternative. Um Religionspädagoginnen und -pädagogen zu gewinnen, müsse das „Image“ des Berufs besser werden. Als Aufgabe nannte Jahn, auch mehr Männer für dieses Fach zu gewinnen. In den letzten vier bis fünf Jahren seien ausschließlich Frauen eingestiegen.
Bericht des Finanzausschusses
Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses, erklärte, dass die Erbringung der Grundstunden durch Religionspädagoginnen und -pädagogen seit dem Schuljahr 2019/20 im aktuellen Haushaltsjahr 6,1 Stellen ausmache. In zehn Jahren seien etwa 40 neue Stellen notwendig. Die Kosten für die neu eingerichteten Stellen von Religionspädagoginnen und -pädagogen stiegen bis 2025 von 1,6 auf 4,3 Millionen jährlich. Geiger betonte, es gebe „an vielen Stellen“ noch Hausaufgaben, die die Fachausschüsse weiter beraten sollten. „Zentrale Bedeutung“ für die Kirchenmitgliedschaft junger Menschen bescheinigte Geiger dem Religionsunterricht. Deshalb solle er „wo immer möglich gestärkt werden – allerdings nicht um jeden Preis.“
Aussprache zu TOP 4 und TOP 5
In der gemeinsamen Aussprache zu den Personalstrukturplanungen brachte Matthias Böhler (Besigheim) neben dem Theologiestudium mehr alternative Zugänge zum Pfarrberuf ins Spiel. Denn Pfarrerinnen und Pfarrer würden die Vielfalt der Gesellschaft nicht abbilden und viele Menschen die akademische Sprache der Theologinnen und Theologen nicht verstehen. Dem widersprach Thorsten Volz (Ludwigsburg): Für eine reformatorische Kirche müsse das Studium der erste Zugang bleiben. Deshalb müssten auch die von der EKD vorgesehenen Kürzungen der finanziellen Mittel für die kirchlichen Hochschulen überdacht werden. Auch Eckart Schultz-Berg (Stuttgart) betonte, dass es für Pfarrerinnen und Pfarrer wichtig sei, theologisch sicher und sprachfähig zu sein, weil viele Menschen existentielle Fragen hätten. Auch für Jugendliche sei ein fachwissenschaftlicher Umgang mit ihren Fragen wichtig, sagte Matthias Eisenhardt (Schorndorf). Matthias Hanßmann (Vaihingen an der Enz) hofft in Anbetracht sinkender Gemeindegliederzahlen und dem Wegfall von Pfarrstellen auf kreative Lösungen. Man müsse sich über andere Finanzierungsmöglichkeiten nachdenken und sich fragen, wie man damit umgehe, wenn zum Beispiel eine Gemeinde sich eine halbe Pfarrstelle selbst finanzieren möchte. An diesem Punkt zeigte sich Oberkirchrätin Nothacker zurückhaltend: Das sei sehr kompliziert und reiche Gemeinden könnten so bevorteilt werden. Wie wichtig Vorbilder, gerade für Kinder und Jugendliche seien, betonte Maike Sachs (St. Johann-Gächingen). Personen seien entscheidend, deshalb müsse verstärkt für Pfarrberuf, Diakonat und Religionspädagoginnen und -Pädagogen geworben werden. Die Vernetzung von Schule und Jugendarbeit ermögliche es Jugendlichen an der Gemeinde anzudocken, stellte Holger Stähle (Schwäbisch Hall) fest. Missionarische Arbeit werde an der Basis geleistet. Dass jeder Cent für den Religionsunterricht gut angelegtes Geld sei, findet Dr. Harry Jungbauer (Heidenheim). Denn Religionspädagogen und- Pädagoginnen seien neben ihrem Bildungsauftrag oft auch als Seelsorgerinnen und Seelsorger gefragt.
Andrea Bleher, erste stellvertretende Präsidentin der Landessynode, berichtete über die Arbeit des Geschäftsführenden Ausschusses. Dieser musste schon während der letzten Tagung der Sommersynode einberufen werden, da ein ablehnender Plenumsbeschluss über einen Antrag dazu geführt hatte, dass keine audiovisuellen Sitzungen der Synode und ihrer Ausschüsse mehr möglich waren. Dies hat der Geschäftsführende Ausschuss mithilfe eines dann von der Synode beschlossenen Antrags heilen können, so dass bis zum 1. August 2021 audiovisuelle Sitzungen mit elektronischen oder fernmündlichen Abstimmungsmöglichkeiten (außer geheimer Abstimmung) möglich bleiben. Das, so Bleher, sei unter den Regeln der Corona-Pandemie notwendig. Weiter wurde der Rechtsausschuss damit beauftragt, Kriterien für audiovisuelle Sitzungen zu erarbeiten.
In seiner Sitzung vom 19. Oktober 2020 beschäftigte sich der Geschäftsführende Ausschuss mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfamtes zur Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Landeskirche für das Jahr 2017. Das Verfahren sieht vor, dass die von der Präsidentin beauftragte Prüfergruppe dem Finanzausschuss über die Auswertung berichtet. Der Finanzausschuss wiederum schlägt dem Geschäftsführenden Ausschuss einen Beschlussvorschlag zur Entlastung nach § 84 Haushaltsordnung vor.
Im Wesentlichen seien nach Auskunft des Leiters des Rechnungsprüfamtes (RPA) Haushalt und Bilanzen 2017, Tagungsstätten der Landeskirche, Zentrale Gehaltsabrechnungsstelle (ZGAST), Landeskirchenstiftung und weitere geprüft. Dazu auch Kirchengemeinden und Kirchenbezirke. Insgesamt seien 300 Einzelprüfungen durchgeführt worden. Inzwischen sei auch der Prüfbericht für das Haushaltsjahr 2018 abgeschlossen, er werde noch im November der Präsidentin übergeben. Der Prüfbericht für das Haushaltsjahr 2019 sei in Arbeit.
Rainer Klotz, Vorsitzender der Prüfergruppe mit Ulrike Bauer, Jörg Schaal und Eckart Schultz-Berg nannte die Feststellungen des Prüfberichts gegenüber dem Geschäftsführenden Ausschuss nachvollziehbar, darunter etwa die nicht zeitnah erfolgte Opferweiterleitung aus den Kirchenbezirken. Der Prüfergruppe wurde versichert, dies werde im Jahr 2020 behoben. Der Finanzausschuss empfahl nach seinen Beratungen ebenfalls die Entlastung, so dass der Geschäftsführende Ausschuss einstimmig dem Evangelischen Oberkirchenrat für seine Haushalts- und Wirtschaftsführung für die Jahresrechnung 2017 der Evangelischen Landeskirche in Württemberg Entlastung erteilte.
Über die aufgrund der Corona-Pandemie verkürzte und digital durchgeführte Tagung der EKD-Synode vom 7. bis 9. November 2020 berichtet die EKD-Synodalen Andrea Bleher und Steffen Kern.
Bei dieser Tagung standen drei Themen im Mittelpunkt: Zum Thema Zukunft der Kirche wurde unter der Überschrift "Hinaus ins Weite - Kirche auf gutem Grund" anhand der überarbeiteten zwölf Leitsätze zur Zukunft einer aufgeschlossenen Kirche beraten. Daneben ging es um die Neuorientierung der Finanzstrategie der EKD sowie "Kirche im digitalen Wandel und die strategische Relevanz der Digitalisierung für Zukunftsprozesse.
Steffen Kern skizzierte die zwölf nach teil heftiger Kritik im Sommer gründlich überarbeitete Leitsätze. Sie eröffneten Perspektiven für die evangelische Kirche und hätten nunmehr breite Zustimmung gefunden. "Durchzogen von einem christologischen cantus firmus" (Ratsvorsitzender Bedford-Strohm) sollen sie Impulse in die Landeskirchen hinein geben.
Nach eigenen Berechnung, so Andrea Bleher, werde die EKD bis 2030 17 Millionen Euro einsparen müsse und hat Kriterien vorgestellt, anhand derer sie die umsetzen will - darunter durch andere Aufgabenverteilungen mit den Gliedkirchen, aber auch Aufgabe von Arbeitsfeldern; dabei stehen etwa kirchliche Hochschulen oder die Journalistenschule in Berlin zur Disposition. Die Synode halte am Einsparziel fest, so Bleher, empfahl jedoch Prüfungen und die Anhörung der betroffenen Einrichtungen.
Die Kirche im digitalen Wandel soll künftig gemeinsam mit den Gliedkirchen verstärkt mit einer theologisch-ethischen Digitalstrategie beschäftigen, ebenso gehört die Erarbeitung von einheitlichen Datenschutz -und IT- Sicherheitskonzepten sowie Qualitätssicherung zu den Aufgaben.
Weitere verhandelte Themen waren der Klimabericht oder der Bericht über zum Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in kirchlichen Leitungsämtern in der evangelischen Kirche. Weiterhin gab es Beschlüsse zur Förderung der Demokratiebildung, zum Lieferkettengesetz und zu einem neuen Pakt für Migration und Asyl in der EU.
Der Ältestenrat hat für die Wahlen in die EKD-Synode folgende Landessynodale vorgeschlagen (in Klammern dahinter die Gliedkirchlichen Zusammenschlüsse, denen sie zugeordnet sind): Andrea Bleher (Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands, VELKD); Yasna Crüsemann (VELKD), Prof. J. Thomas Hörnig (Union Evangelischer Kirchen in der EKD, UEK); Steffen Kern (UEK), Dr. Friedemann Kuttler (VELKD), David Lehmann (VELKD) Peter Reif (VELKD), Annette Sawade (UEK). Als erste Stellverterinnen und Stellvertreter schlägt der Ältestenrat vor: Beate Keller, Ruth Bauer, Prof. Dr. Martin Plümicke, Christian Nathan, Matthias Vosseler, Christoph Lehmann, Sabine Foth und Renate Schweikle. Als zweite Stellvertreterinnen und Stellvertreter: Rainer Köpf, Tobi Wörner, Reinhold Schuttkowski, Dr. Gabriele Schöll, Prisca Steeb, Ines Göbbel, Ulrike Sämann und Anselm Kreh. Die Wahl erfolgt am Freitag.
Die Württembergische Landeskirche soll laut Antrag dem Aufruf: „Wann, wenn nicht jetzt!“ beitreten.
Die im Aufruf (https://www.ekd.de/aufruf-wann-wenn-nicht-jetzt-55830.htm) enthaltenen Forderungen sehen unter anderem die finanzielle Aufwertung der Berufe in Gesundheitswesen, Erziehung und Einzelhandel vor, außerdem eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den vorwiegend von Frauen durchgeführten Tätigkeiten. Eine bedarfsgerechte Versorgung mit Beratungsstellen und Gewaltschutzeinrichtungen solle gefördert werden. Es gelte Steuer-, Sozial- und Familienleistungen so aufeinander abzustimmen, dass sie zu einer finanziellen Verbesserung für Frauen führen, insbesondere für Alleinerziehende. Ein Ziel sei auch, Rahmenbedingungen und Arbeitszeiten zu schaffen, die es Müttern und Vätern ermöglichen, sich die Care-Arbeit gerecht zu teilen. Es geht zudem um einen effektiven Gewaltschutz und unabhängige Beschwerdesysteme für geflüchtete Frauen und Männer in allen Gemeinschaftsunterkünften.
Beschluss: Der Antrag wird an den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung verwiesen.
Der Antrag sieht vor, dass der Oberkirchenrat die Haushaltsmittel 2021 für die Telefonseelsorge (TS) um 30 000 Euro aufzustocken und damit die auslaufenden Mittel für Chat- und Mailseelsorge für die Zuschussempfänger in den Gesamtbetrag zu integrieren. In einem nächsten Schritt sei zu klären, wie eine auskömmliche dauerhafte Finanzierung der TS inklusive Chat- und Mailseelsorge durch die Landeskirche wirksam unterstützt werden kann.
Seit 2016 wird die Arbeit der Chat- und Mailseelsorge durch die Landeskirche mit jährlich 30.000 Euro gefördert. Jeder der sechs Standorte im Bereich der Landeskirche erhält 5.000 Euro. Diese Förderung läuft mit Ende 2020 aus. Die Corona-Pandemie habe einmal mehr gezeigt, wie wichtig und hilfreich es ist, rund um die Uhr über die Telefonseelsorge (TS) kompetente Gesprächspartnerinnen und -partner zu erreichen. Die Inanspruchnahme hat zu Beginn der Pandemie signifikant zugenommen. Die TS war eine der kirchlichen Einrichtungen, die auch im Lockdown uneingeschränkt für die Menschen da war. Dies wurde auch in der Öffentlichkeit so positiv wahrgenommen.
Beschluss: Der Antrag wird an den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung unter Beteiligung des Finanzausschusses verwiesen.
Der Oberkirchenrat soll, dem Antrag zufolge, eine Konzeption zu einer kontinuierlichen Begleitung von Theologiestudierenden durch die Landeskirche erstellen und darin die Rolle des Aufnahmegesprächs vor Eintritt in den Vorbereitungsdienst klären. Die Schlüsselstellung, die nach erfolgreich abgeschlossenem Studium dem Aufnahmegespräch zur Übernahme in den Vorbereitungsdienst zukommt, scheint nicht klar zu sein, heißt es in der Begründung. Eine Einbettung dieses Gesprächs in eine kontinuierliche Begleitung und die nötige Transparenz gegenüber den Studierenden sei ein wichtiger Baustein, das Vertrauen der zukünftigen Pfarrerinnen und Pfarrer in unsere Landeskirche zu stärken. Darum bittet die Landessynode den Oberkirchenrat zu prüfen, nach zu justieren beziehungsweise neu zu entwickeln und zu verankern.
Beschluss: Der Antrag wird an den Theologischen Ausschuss verwiesen.
Der Oberkirchenrat wird laut Antrag mit Blick auf das Jahr 2030 gebeten, ein Instrumentarium sowie deren Kriterien und Parameter zur gerechten Stellen- und Personenverteilung im Rahmen der Zahlenbasis der Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst zu erarbeiten. Die Synode sei aktiv in den Prozess miteinzubinden. Die entsprechende Ausarbeitung soll demnach bis Mitte 2022 abgeschlossen sein.
Ein PfarrPlan 2030 werde nur dann in der Fläche der Landeskirche auf Akzeptanz stoßen, heißt es in der Begründung, wenn deutlich werde, wie und von wem künftig die vorhandenen Aufgaben zu bearbeiten sein werden. Grundgedanken eines Verteilinstrumentes (Planes) müsse sein, sowohl die pastorale Beauftragung als auch die multiprofessionellen Berufsgruppen gleichzeitig und gleichgewichtend im Blick zu haben.
Beschluss: Der Antrag wird an den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung verwiesen.
Der Antrag sieht vor, dass der Oberkirchenrat unter Beteiligung des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung (KGE) bis zur Herbstsynode 2022 nachhaltige Konzepte zur Diakonischen Gemeinde- und Quartiersentwicklung zu erarbeiten. Um der Vielfalt und den Bedürfnissen der Menschen gerecht werden, die im Einzugsgebiet unserer Kirchengemeinden leben, solle der KGE die Ansätze und Ergebnisse des Projekts „Neue Aufbrüche – Diakonische Gemeinde- und Quartiersentwicklung inklusiv“ auswerten und die für eine nachhaltige Entwicklung notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen erheben.
Nachhaltige Gemeindeentwicklungskonzepte im Sinne einer sorgenden Gemeinschaft (Caring Community) brauche ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen, so die Begründung. Diese zu erheben und zu beziffern sei die Grundlage späterer Entscheidungen. Der Ausschuss für Diakonie soll an den Beratungen beteiligt werden.
Beschluss: Der Antrag wurde an den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung unter Beteiligung des Ausschusses für Diakonie verwiesen.
Der Oberkirchenrat soll laut Antrag gebeten werden, über eine Begleitung beziehungsweise Beratung bei Suizidwunsch zu beraten. Insbesondere ist zu prüfen, ob die bestehenden diakonischen Beratungsangebote ausreichen oder ob neue Strukturen zu schaffen sind. In den Blick zu nehmen sind demnach neben den Patientinnen und Patienten auch die Angehörigen sowie die Mitarbeitenden in den Einrichtungen.
In den Diskussionen um das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum § 217 wurde laut Begründung bei der Sommersynode deutlich, dass die Kirche angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung vor einer großen Herausforderung steht. In seiner Stellungnahme habe Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July auch den Ausbau kirchlicher Angebote gefordert: „Angesichts des Urteils sehe ich die Notwendigkeit, unsere Beratungs- und Betreuungsarbeit zu erweitern und zu vertiefen. Wir wollen Patienten und Angehörige noch besser über die Möglichkeiten der Palliativmedizin informieren.“ Dabei stelle sich die Frage nach der personellen, finanziellen und strukturellen Ausgestaltung. Die Notwendigkeit der Einrichtung einer eigenen Fachstelle ist dabei genauso zu bedenken, wie die Stärkung bestehender Angebote.
Beschluss: Der Antrag wird an den Ausschuss für Diakonie verwiesen.
Im Antrag 67/20 wird der Oberkirchenrat gebeten, in Zusammenarbeit mit außerkirchlichen Experten und Betroffenen einen kirchlichen Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus zu erstellen. Der Aktionsplan soll unter anderem folgendes umfassen: Stärkung von Diversität in kirchlichen Gremien, Verankerung einer landeskirchlichen Informations- und Beschwerdestelle, Überarbeitung der (digitalen) Öffentlichkeitsarbeit der Landeskirche, Aufnahme der Auseinandersetzung mit Rassismus in die Bildungsarbeit, Fortbildungsangebote für Mitarbeitende der Landeskirche, historische und theologische Aufarbeitung der kirchlichen Verstrickung in Rassismus und Antisemitismus, Überprüfung der Vergabe von Mitteln des kirchlichen Entwicklungsdienstes (KED) nach entsprechenden Kriterien.
Beschluss: Der Antrag wird an den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung unter Beteiligung des Ausschusses für Bildung und Jugend verwiesen.
Der Oberkirchenrat soll, dem Antrag zufolge, eine unabhängige Untersuchung über das Zustandekommen von Personalentscheidungen im Pfarrdienst und in der Leitung des Oberkirchenrates auf den Weg bringen. Abläufe, Kriterien und Fragen der Chancengleichheit seien dabei besonders zu untersuchen. Die Ergebnisse und eventuelle Konsequenzen sollen im Plenum der Landessynode beraten werden. Zudem soll der Rechtsausschuss aufgefordert werden, eine Änderung des Pfarrstellenbesetzungsgesetzes vorzubereiten, die eine stärkere Beteiligung des Landeskirchenausschusses bei den Stellenbesetzungen der zweiten Ebene im Oberkirchenrat (Referatsleiter) und anderer wichtiger Stellen gewährleistet.
Um der Pluralität der Landeskirche Rechnung zu tragen, sei bei Stellenbesetzungen besonders darauf zu achten, dass eine Vielfalt an unterschiedlichen Persönlichkeitsprofilen und Prägungen auf den zu besetzenden Stellen zugelassen und gefördert wird.
Beschluss: Der Antrag wird an den Rechtsausschuss verwiesen.
Frage: Welche Auswirkungen hat die Corona-Pandemie auf die Partnerkirchen, insbesondere auch auf die Kirchen in Afrika, Asien und Lateinamerika? Welche Maßnahmen hat die Landeskirche bisher ergriffen, um diesen Auswirkungen auf die Partnerkirchen zu begegnen, und welche hält sie auch im Hinblick auf die Zukunft für erforderlich?
Oberkirchenrat Prof. Dr. Ulrich Heckel antwortete (Text gekürzt, die vollständige Antwort finden Sie unten in den Downloads):
Bei der slowakischen Lutherischen Kirche sind nach dem Corona bedingten Ausfall der Gottesdienste auch die Einnahmen massiv eingebrochen. Diakonie und Kirchengemeinden versuchen, die notwendigsten Hilfen bereitzustellen.
In der orthodoxen Diözese Cluj (Klausenburg) in Rumänien sieht es ähnlich aus, und auch von dort erreichen uns besorgniserregende Nachrichten was die Versorgung der Ärmsten unter der Bevölkerung anbelangt. Auch haben sich viele Helfer selbst infiziert und fallen deshalb für länger aus.
Im französischen Montbeliard versuchen die Gemeinden, wenigstens einen Notbetrieb bei den Gottesdiensten aufrecht zu erhalten. Kasualien können weiterhin stattfinden.
Dramatisch kann man die Situation in Georgien nennen, bei der kleinen Lutherischen Kirche dort. Der Bischof, unser württembergischer Pfarrer Markus Schoch und mehrere Gemeindeleiterinnen der sieben Kirchengemeinden sind selbst an Corona erkrankt ist. Das Gemeindeleben ist fast zum Erliegen gekommen, Diakonische Dienste werden eingeschränkt weiter angeboten.
Die lutherische Kirche in Slowenien hat mit sinkenden Einnahmen zu kämpfen und kann zum Teil die Pfarrersgehälter nicht mehr ausbezahlen. Partnerkirchen aus dem Bereich der ems bitten um Hilfe, weil auch dort die Einnahmen zum Teil komplett weggebrochen sind. Hierzu zählen etwa die Kirchen in Südafrika (Herrnhuter Kirche) aber auch in Kamerun.
Besonders betroffen sind die Kirchen im Libanon, die neben Corona vor allem an den instabilen Zuständen in Staat und Gesellschaft leiden. Kirchen in Indonesien und Japan berichten von teils dramatischen Zuständen, weil Gemeindeglieder auf dem Land nicht mehr erreicht werden können. Lateinamerika ist von der Pandemie zum Teil extrem betroffen. Hier sind viele Kirchen dazu übergegangen, sich nur noch virtuell zu treffen.
Gustav Adolf Werk, die Aktion „Hoffnung für Osteuropa“ und die Landeskirche versuchen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu helfen. Auch über „Hilfe für Brüder“ konnten mit landeskirchlichen Mittlen zahlreiche Kirchen weltweit unterstützt werden. Die Hilfe beläuft sich derzeit auf zusammen 622.687,50 Euro.
Da die Anfragen nach finanzieller Unterstützung die Möglichkeiten derzeit um ein Vielfaches überschreiten, wäre eine zusätzliche Bereitstellung von Mitteln willkommen.
Frage: Die 15. Landessynode hat im Jahr 2019 das Projekt „Kirchenbindung und missionarischer Gemeindeaufbau bei jungen Erwachsenen (20 - 40 Jahre)“ befürwortet und in der Mittelfristigen Finanzplanung 2019-2023 mit einem Gesamtrahmen von 3 Millionen Euro beschlossen. Wann werden die Gelder freigesetzt und welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen? Wie sieht die Strategie des Oberkirchenrats in dieser zukunftsweisenden wichtigen Frage der Zugehörigkeit junger Erwachsener und passender Formen der Spiritualität aus? Wie ist der Arbeitsbereich „Junge Erwachsene“ des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg in die Überlegungen des Oberkirchenrats eingebunden?
Oberkirchenrat Prof. Dr. Ulrich Heckel antwortete (Text gekürzt, die vollständige Antwort finden Sie unten in den Downloads):
Aufgrund der Haushaltssperre wurde das Projekt im Jahr 2020 zurückgestellt. Doch mit dem Abschluss der Haushaltsberatungen 2021 hat der OKR entschieden, dass das Projekt nicht aufgehoben, sondern nur verschoben und fortgeführt werden soll. Die Gelder stehen ab 2021 zur Verfügung. Damit sollen vier Stellen finanziert werden, die in mehreren Kirchenbezirken eingesetzt werden. Bei der Auswahl wird auf eine gute Mischung aus städtischen und ländlichen Gebieten geachtet.
Teil des Projekts ist eine wissenschaftliche Begleitung. Auf diese Weise soll kirchliche Arbeit mit jungen Erwachsenen analysiert und perspektivisch weiterentwickelt werden. Zugleich sollen Kriterien erarbeitet werden.
Eine große Herausforderung gerade in der Arbeit mit jungen Erwachsenen ist die Erfahrung von Gemeinschaft. In vielen Gemeinden geschieht aus ganz unterschiedlichen Gründen keine Jugendarbeit mehr. Angesichts zunehmender Mobilität gerade unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen sollen hier gemeindeübergreifende Initiativen unterstützt werden.
Das Projekt Junge Erwachsene des EJW wird in enger Abstimmung mit dem Leiter des Evangelischen Jugendwerks Cornelius Kuttler und Pfarrer Dr. Reinmüller von der Projektstelle „Innovatives Handeln und Neue Aufbrüche“ durchgeführt. Außerdem ist Dezernat 1 im „Beirat Gemeinden mit jungen Erwachsenen“ beim EJW vertreten, sodass die Vernetzung beider Projekte gewährleistet ist.
Frage: Der Oberkirchenrat möge Auskunft geben über nachfolgende Parameter der Tagungshäuser und eine entsprechende Gegenüberstellung erstellen, heißt es in der Anfrage. Diese soll dazu dienen, die Tagungshäuser objektiv einschätzen zu können und sie zu stärken. Zu den Parametern gehören:
Räumliche Verortung (Karte inkl. Tagungshäuser, die nicht zur Landeskirche gehören), finanzielle Situation, Auslastung, Zuschussbedarf, inhaltliche Arbeit, Betreiber/Träger, inhaltliche Ausrichtung des Hauses, Einrichtung, Besucherinnen und Besucher, Tagungskosten für Teilnehmende, Auslastung, Finanzen, Nachhaltigkeitsgedanke (bio, fair, regional..,), Renovierungsbedarf und Investitionen?
OKR-Direktor Stefan Werner verlas die Antwort von Kirchenrat Hans-Jochim Janus, Vorsitzender des Verwaltungsrates ETW (Text gekürzt, die vollständige Antwort finden Sie unten in den Downloads):
Nach Rücksprache und in Abstimmung mit der Synodalpräsidentin stellt der Oberkirchenrat in der Beantwortung die Grundzüge der Konzeption vor, die nach dem Beschluss des Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 18. Juni 2020 aktuell im Oberkirchenrat in zwei Arbeitsgruppen bearbeitet wird. Methodisch und konzeptionell fußt diese auf drei Analyseperspektiven: 1. Der Analyse und Darstellung des Geschäftsbetriebs der jeweiligen Tagungsstätte auf Grundlage des Geschäftsberichts 2019 2. Der Analyse und Darstellung des Gebäudes 3. Der Analyse und Bewertung von inhaltlichen wie kirchenpolitischen Themen und Fragen.
Die beiden ersten Analyseperspektiven sind Daten- und Faktenbasiert und die einzelnen Parameter werden jeweils von eins bis zehn Punkten bewertet. In der Gesamtzahl der Bewertung aller Parameter ergibt dies dann ein Ranking. Der dritte Teil der inhaltlichen und kirchenpolitischen Themen und Fragen sind eher weiche Gesichtspunkte, die ebenfalls bewertet werden.
Nicht festgelegt ist die Verhältnisbestimmung der drei Perspektiven und Ergebnisse zueinander. Dies ist am Ende eine politische Entscheidung, ob das Ranking der Häuser eher finanzgetrieben sein soll oder durch kirchenpolitische Festlegungen. Ziel der Konzeption ist es, einzelne Investitionsmaßnahmen nicht weiter isoliert zu betrachten, sondern eine Gesamtperspektive der Tagungsstätten bis 2030 aufzuzeigen. Mit der Gesamtkonzeption soll auch eine Grundlage geschaffen werden für die Beantwortung der Frage, welche jährlichen Aufwendungen sich die Landeskirche für Tagungsstätten zukünftig leisten will und kann.
Frage: In der Personalstrukturplanung aus dem Jahr 2019 wurden bei den Zugängen und Aufnahmen in den Pfarrdienst erstmalig für die Jahre 2020-2024 pro Jahr drei Personen aus alternativen Zugängen eingeplant. Wie viele Personen sind in diesem ersten Jahr 2020 über diesen Zugang in den Pfarrdienst aufgenommen worden und wie stark sind die Plätze für das Jahr 2021 schon nachgefragt? Welche Ausbildungsstätten sind bei diesem Zugang von der Landeskirche zugelassen? Oder müsste die Landeskirche sich nicht alternativ auf eine definierte Anzahl von Studienorten festlegen? Gibt Werbemaßnahmen, die auf diese Möglichkeit(en) des Zugangs aufmerksam machen?
Oberkirchenrätin Kathrin Nothacker antwortete (Text gekürzt, die vollständige Antwort finden Sie unten in den Downloads):
In der Ev. Landeskirche in Württemberg gibt es vier verschiedene Zugangsmöglichkeiten in den Pfarrdienst der Landeskirche: 1) Das grundständige Theologiestudium 2) Die Berufsbegleitende Ausbildung im Pfarrdienst (BAiP) 3) Der Zugang über ein abgeschlossenes Lehramtsstudium für das Lehramt an Gymnasien mit Schwerpunkt Theologie, abgeschlossenem Referendariat und bestandener zweiter Dienstprüfung 4) Der Masterabschluss an den Universitäten Marburg, Heidelberg und Greifswald (und bald auch Tübingen).
Das grundständige Theologiestudium ist der Regelzugang in den Vorbereitungsdienst und damit in den Pfarrdienst unserer Landeskirche. Theologinnen und Theologen werden auch künftig in der Vorbereitung für den Pfarrdienst in unserer Landeskirche zum allergrößten Teil an den theologischen Fakultäten an den staatlichen Universitäten ausgebildet. Dieser Zugang soll der Hauptzugang bleiben, weil wir die Theologie auf Augenhöhe sehen mit den anderen Wissenschaften. So können wir auch weiterhin in unserer Gesellschaft sichtbar bleiben und unseren theologisch-kirchlichen Beitrag für gesellschaftliche Debatten einbringen.
Die drei alternativen Zugänge würdigen die Erfahrungen, die zusätzliche Bewerberinnen und Bewerber mitbringen, und bereichern den Pfarrdienst in unserer Landeskirche. Mit diesen Zugängen stehen wir in einem Konsens mit den anderen EKD-Gliedkirchen und den Kirchen, die in der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa zusammengeschlossen sind. Dass die Bildungsvoraussetzungen für den Schlüsselberuf Pfarrer/Pfarrerin innerhalb der EKD und der GEKE abgestimmt und gegenseitig anerkannt sind, gehört zu den Vereinbarungen von Kirchengemeinschaft und zu unserem gemeinsamen Kirche-Sein.
Frage: Wie stellt sich die Unterbringung obdachlos gewordener Menschen in der Fläche und unter Corona-Bedingungen nach Wahrnehmung des Diakonischen Werkes dar? Wie können erkrankte oder quarantänepflichtige Personen gut untergebracht werden, welchen Handlungsbedarf sieht das Diakonische Werk? Werden dafür Ihrer Kenntnis nach bei Bedarf Zimmer in Hotels oder Jugendherbergen zur Vermeidung von Mehrbettzimmern angemietet, wie es die Fachverbände der Wohnungslosenhilfe fordern? In welcher Weise können Kirchengemeinden, Diakonische Bezirksstellen und Diakonische Träger, aber auch Einzelpersonen wie Landessynodale, vor Ort tätig werden, da es sich ja um eine kommunale Aufgabe handelt?
Oberkirchenrat Dieter Kaufmann antwortete (Text gekürzt, die vollständige Antwort finden Sie unten in den Downloads):
Die Diakonie der Evangelischen Landeskirche engagiert sich in rund 120 Diensten und Einrichtungen in Württemberg. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begegnen Menschen, die längere Zeit auf der Straße leben, mit Würde und auf Augenhöhe. Die Mitgliedseinrichtungen der Diakonie betreiben ein qualifiziertes und gut ausgebautes Hilfenetz, welches aus verschiedenen Diensten und Einrichtungen besteht.
Im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung haben die Kommunen die Aufgabe, Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen, zu schaffen und zu erhalten. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Polizei- und Ordnungsgesetz des Landes Baden-Württemberg.
Die Wohnungslosenhilfe in Baden-Württemberg hat sich seit vielen Jahren Standards erarbeitet, wie menschenwürdige Unterbringungen ausgestattet sein sollen. Auf der Ebene der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege (LAGöfW) ist ein Standard-Papier zu den Ordnungsrechtlichen Unterbringungen miteinander abgestimmt und verabschiedet worden. Gleichwohl haben diese Verabredungen „nur“ Empfehlungscharakter, so dass dies von den Kommunen durchaus unterschiedlich gehandhabt wird. Die freie Wohlfahrtspflege hat darauf keinen direkten Einfluss und kann immer nur anmahnen.
Ein ganz wesentliches Problem stellt der Wohnungsmarkt dar – es ist zu wenig bezahlbarer Wohnraum verfügbar. Allerdings kann der Wohnungsmarkt nur entspannt werden, wenn alle Player, auch die Landeskirche, ihren Einsatz verstärken. Die Wohnungsnot ist längst in der Mittelschicht angekommen und betrifft auch die Mitarbeitenden in den sozialen Berufen.
Unter Corona-Bedingungen ist alles schwieriger als es ohnehin schon ist. Erkrankte, quarantänepflichtige, aber auch alle anderen Menschen, die von der Straße kommen und um Aufnahme bitten, sollten in Einzelzimmern untergebracht werden und möglichst bei Aufnahme und zwei Tage später einen Schnelltest durchführen. Konkreter Handlungsbedarf besteht in der Anmietung von entsprechendem Wohnraum.
Was insgesamt geholfen hat und noch immer hilft, ist die Mutmacher Soforthilfe. Jede Wochen erreichen das Diakonische Werk Württemberg neue Berichte und eindrucksvolle Erzählungen. Die Menschen sind oft sehr überrascht und können nicht glauben, dass sie in der jetzigen Situation Unterstützung von der evangelischen Kirche erhalten und jemand an sie denkt.
Frage: Die Friedensbildung stellt eine wichtige Arbeit der landeskirchlichen Friedensarbeit dar, deren Bedeutung angesichts der politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen (Rassismus, Radikalisierung, Infragestellung der Demokratie, internationale Konflikte u. a. m.) in Zukunft noch zunehmen wird. 1. Werden die beiden am PTZ Birkach angesiedelten 50 % Projektstellen für Friedensbildung nach Ende der fünfjährigen Projektlaufzeit im Sommer/Herbst 2021 verlängert oder entfristet? 2. Wie ist die Weiterführung der Friedensbildung und Friedensarbeit insgesamt gewährleistet? Wer ist mit diesen Aufgaben beauftragt? Wo ist die Arbeit angesiedelt? Welcher Arbeitsumfang steht dafür zur Verfügung? 3. Ist geplant, die Pfarrstelle für Friedensarbeit nach Ausscheiden des aktuellen Stelleninhabers im Sommer 2021 so rechtzeitig auszuschreiben und neu zu besetzen, dass eine kontinuierliche Weiterarbeit ohne Vakanz-Unterbrechung möglich ist?
Oberkirchenrat Prof. Dr. Ulrich Heckel antwortete (Text gekürzt, die vollständige Antwort finden Sie unten in den Downloads):
Die 2 mal 50-Prozent-Stellen im PTZ sind ein Projekt, das auf fünf Jahre begrenzt war und im Sommer 2021 auslaufen wird. Wesen eines Projekts ist es, dass es einen Anfang und ein Ende hat. Für die religionspädagogische Arbeit zur Friedensbildung hat Frau Geiger durch ihre Materialien für die Schulen starke Impulse gesetzt. Herr Neudeck hat federführend die Handreichung „Friedensbildung in Schule und Gemeinde“ als Gemeinschaftsprojekt des ptz mit dem Friedenspfarramt erarbeitet. Er ist auch wesentlich beteiligt an der „Initiative zur Stärkung der Friedensbildung in Europas Schulen“.
Nach dem letzten Zielstellenplan für die Sonderpfarrstellen steht für die Friedensarbeit eine halbe Pfarrstelle zur Verfügung, die zurzeit mit Pfarrer Schilling besetzt ist. Verwandte Fragestellungen werden von Herrn Probst als Referenten für Extremismus bearbeitet. Nach dem Vorbild des Forums interreligiöser Dialog hat der OKR im vergangenen Jahr ein Forum Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung eingerichtet, an dem folgende Arbeitsbereiche beteiligt sind: Friedensarbeit, Umweltfragen, Mission, Ökumene und Entwicklung, Entwicklungsbezogene Bildung, Gemeinden anderer Sprache und Herkunft, die Beauftragten für Extremismus- und Weltanschauungsfragen, jüdisch-christlichen Dialog, Islam, Sinti und Roma. Der DIMÖE ist mit der Ausrichtung beauftragt.
Die Pfarrstelle zur Friedensarbeit soll 2021 ausgeschrieben werden, damit nach dem Weggang von Pfarrer Schilling zeitnah die Wiederbesetzung ab 1. September 2021 erfolgen kann.
Frage: Welche Maßnahmen sind in Zukunft geplant, um die in den Jahren 2015 folgende mit großem Engagement betriebene Flüchtlingsarbeit fortzusetzen? Ist vorgesehen, die zwei Pfarrstellen und zwei Diakonate für Flüchtlingsarbeit in den vier Prälaturen sowie die finanziellen Zuwendungen für die Flüchtlingsarbeit in Kirchengemeinden zu verstetigen?
Oberkirchenrat Dieter Kaufmann antwortete (Text gekürzt, die vollständige Antwort finden Sie unten in den Downloads):
„In unserem Engagement in der Flüchtlingshilfe sehen wir einen Dienst unserer Kirche an den Glaubensgeschwistern, an allen Schutzbedürftigen, die an Leib und Leben bedroht sind, an der Gesellschaft und am Gemeinwesen. Wir setzen uns ein gegen Rassismus, Antisemitismus und jede Form der Menschenverachtung.“ Diesem Selbstverständnis hat sich die Evangelische Landeskirche in ihrer Konzeption kirchlich-diakonischer Flüchtlingsarbeit verpflichtet. Die Konzeption wurde vom Kollegium des Oberkirchenrats im März 2016 beraten und beschlossen. „Flüchtlingsbereite Kirche“ ist daher nicht punktuell oder re-aktiv zu verstehen, sondern pro-aktiv und als Ausdruck eines Selbstverständnisses, das Aufnahme, Begleitung und Integration geflüchteter Menschen und das öffentliche Eintreten für ihre Rechte und Belange als originär kirchlich-diakonische Aufgaben bestätigt.
Der aktuelle Schritt zu weiterer Planungssicherheit ist das Maßnahmenpaket IV Flüchtlingshilfen für die nächsten drei Jahre. Die Diskussion um konzeptionelle und strukturelle Fragen des Maßnahmenpakets IV wurde im Ausschuss für Diakonie, im Finanzausschuss wie auch im Kollegium bereits vor langem geführt. Für eine Justierung der Arbeit über das Jahr 2023 hinaus wären jetzt die nächsten Schritte ins Auge zu fassen. Nach nun vier Maßnahmenpaketen sollte geklärt werden, wie ein zeitlich nicht befristetes und durchfinanziertes Gesamtkonzept aussehen könnte.
Als Orientierung kann das aktuelle Maßnahmenpaket gelten. Dieses hält an strategischen Leitlinien für die Arbeit der nächsten Jahre fest. So bleiben Landeskirche und ihre Diakonie in der Fläche erkennbar als verlässliche Akteure in der Flüchtlingsarbeit und im Eintreten für eine offene und demokratische Gesellschaft. Die Unterstützung von Kirchengemeinden steht im Zentrum. Vulnerable Gruppen bleiben besonders im Blick. Aktuelle Schwerpunktsetzungen werden gefördert.