30.11.2024

Herbsttagung der Landessynode beendet

Schwerpunkte: Weiterarbeit nach der ForuM-Studie, Gottesdienstpreis für Württembergerin, weltweite Verfolgungssituation und Beschluss zum Doppelhaushalt 

Stuttgart. Am Abend des Samstag, 30. November, ist die Herbsttagung der Landessynode zu Ende gegangen. Der zweite und dritte Sitzungstag hatten unter anderem die Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2025/2026, die Weiterarbeit nach der ForuM-Studie, die Vergabe des Gottesdienstpreises an die württembergische Gefängnisseelsorgerin Henrike Schmidt sowie den Bericht zur weltweiten Verfolgungssituation zum Inhalt. 

Weitere Themen waren die Diskussion um das Eheverständnis und die Ankündigung des Landesbischofs, bis zur Sommersynode 2025 einen Gesetzesentwurf zur „vollwertigen“ Trauung für gleichgeschlechtliche Paare einzubringen. Außerdem befasste sich die Synode in ihrer Aktuellen Stunde mit der Frage nach der Einbringung der kirchlichen Perspektive in die aktuelle Debatte um den angekündigten Gesetzesentwurf zu § 218.

Synodalpräsidentin Sabine Foth: „Wir alle, auch wenn uns die Wichtigkeit der Arbeit an dem Thema sexualisierte Gewalt grundsätzlich bewusst ist, müssen uns hierfür noch intensiver einsetzen“. Am Freitag beschäftigte sich die Landessynode mit der Weiterarbeit nach der ForuMStudie. Prälatin Gabriele Wulz (Ulm) berichtete über den zweiten Fachtag zum Thema „Sexualisierte Gewalt in Kirche und Diakonie“. Wulz sagte, die Beschäftigung mit dem Thema sexualisierte Gewalt habe auch die Sicht auf die eigene Kirche verändert. Sie trat Behauptungen entgegen, dieses Thema käme in der Kirche nicht vor. Die Landessynode in Württemberg habe sich nun schon über mehrere Sitzungen hinweg dieser Thematik angenommen. An konkreten Maßnahmen nannte Wulz: 

  • die Betroffenenbeteiligung 
  • Interventions- und Präventionspläne
  • Schutzkonzepte 
  • Schulungen 
  • regionale Erhebungen und Untersuchungen wie die AUF! Studie und die ForuMStudie der EKD 

Ebenso wurde zu Fachtagen eingeladen, setzte Wulz fort. Sie selbst habe die konstruktive, nach vorne gerichtete Stimmung beeindruckt. Es würde eben nicht die Schwere und Brutalität von sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie schöngeredet oder gar bagatellisiert, aber auch die anfängliche Lähmung sei überwunden. 

Ursula Kress, Gleichstellungsbeauftragte und Leiterin der “Fachstelle sexualisierte Gewalt“, berichtete anhand von Beispielen, dass der Bedarf an konkreter Hilfe bei einem Teil der Betroffenen weiterhin sehr hoch sei, sei es finanziell oder mittels Gespräche, sowie bei direkter Unterstützung bei Anträgen oder der Suche nach Therapieplätzen. Auch der Beratungs- und Unterstützungsbedarf bei der Umsetzung von Schutzkonzeptentwicklungsprozessen in der Fläche sei nach wie vor hoch. Kress fasste zusammen: „Zum heutigen Stand können wir sagen, dass alle Pfarrpersonen im Gemeindedienst sensibilisiert und mit Basiswissen in Dienstbesprechungen in den Dekanaten geschult sind.“ 

Stefan Werner, Direktor im Oberkirchenrat, trug die vom Beteiligungsforum abgeleiteten zwölf Maßnahmen zur Weiterarbeit nach der ForuM-Studie vor. Grundlage der vorgeschlagenen Maßnahmen bildeten die 46 Empfehlungen der Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen der ForuM-Studie. Werner berichtete, manche Themen habe man sich im Beteiligungsforum auch schon vor der ForuM-Studie zu eigen gemacht wie zum Beispiel das Disziplinarrecht, das Thema „Anerkennung“ und die Kommissionen zur unabhängigen Aufarbeitung. Anderes sei von der Studie neu eingebracht worden wie zum Beispiel die Einrichtung einer zentralen Ombudsstelle und der ganze Themenkomplex rund um Kultur und Theologie. Werner hob die Bereitschaft aller im Beteiligungsforum hervor, konstruktiv um der Sache willen zusammenzuarbeiten. 

Synodalpräsidentin Sabine Foth sagte: „Der Bericht von Ursula Kress hat zum Nachdenken angeregt. Bis in den letzten Winkel der Kirche die Werte der Kirche ernstnehmen, hat Direktor Werner deutlich angemahnt. Das bedeutet für uns: Wir alle, auch wenn uns die Wichtigkeit der Arbeit an dem Thema sexualisierte Gewalt grundsätzlich bewusst ist, müssen uns hierfür noch intensiver einsetzen. Einsetzen auch dafür, dass andere Transformationsprozesse unserer Kirche die Arbeit an den Haltungsänderungen nicht verdrängen.“

Gottesdienstpreis geht zum dritten Mal nach Württemberg 

Im Rahmen der Synodaltagung wurde die württembergische Gefängnisseelsorgerin Henrike Schmidt mit dem Gottesdienstpreis der Stiftung zur Förderung des Gottesdienstes ausgezeichnet. Schmidt erhielt die Auszeichnung für einen Gottesdienst zum Thema Schuld und Vergebung, den sie während ihrer Zeit in der Vollzugsanstalt Hohenasperg gehalten hat. Inzwischen ist sie in Rottenburg tätig. Dr. Stephan Goldschmidt, Vorsitzender der Stiftung zur Förderung des Gottesdienstes, sagte, seit der Gründung der Stiftung 2007 gehe der Preis zum dritten Mal nach Württemberg: „Damit liegt Ihre Landeskirche zusammen mit der Nordkirche ganz vorne. Sie können stolz sein, mit welcher Qualität in Ihrer Landeskirche Gottesdienste vorbereitet und gefeiert werden! Und welchen Stellenwert das kirchliche Kernthema Gottesdienst offenbar bei Ihnen besitzt.“

Bericht zur weltweiten Verfolgungssituation

Kirchenrätin Dr. Christine Keim gab einen Überblick über die Herausforderungen in Ländern wie der Demokratischen Republik Kongo, dem Sudan/Südsudan, Myanmar und dem Libanon. Die württembergische Landeskirche verbinde Gebet mit konkreten Hilfsprojekten. Dabei liege der Fokus auf der Linderung von Leid, Fluchtursachenbekämpfung und der Förderung von Frieden und Gemeinschaft durch Bildungs- und humanitäre Initiativen. Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl dankte für die weltweite Kontaktpflege und den Helferinnen und Helfern in den Gemeinden für ihr ehrenamtliches Engagement in der Flüchtlings- und Migrantenarbeit. Anschließend betete er zusammen mit den Synodalen den 42. Psalm, die Verse 7-23. 

Doppelhaushalt 2025/2026 beschlossen – Landeskirche muss jährlich 103,5 Millionen Euro einsparen 

Die Landessynode beschloss den Haushaltsplan 2025/2026, in dem es zu deutlichen Einsparungen kommt. In der Aussprache mahnten die Synodalen vor allem Vorsicht im Bereich der Bildung an. 

Dr. Fabian Peters, Finanzdezernent der Landeskirche, stellte zuvor den Doppelhaushalt 2025/2026 vor. Nach Rückgängen wird für 2025 ein stärkerer Anstieg, für 2026 nur ein leichter Anstieg der Kirchensteuer vorausgesehen. Der Anstieg bleibe aber deutlich hinter der Kostensteigerung zurück. Neben den Staatsleistungen, die mit der Landesbesoldungsanpassung steigen, sind es insbesondere die Evangelische Ruhegehaltskasse-Kassenleistungen, die wegen der vielen Versorgungsempfänger stark wachsen. Die Landeskirche stehe vor der Herausforderung - nach dem erfolgten synodalen Beschluss über den Einsparzeitraum von zwölf Jahren - 103,5 Mio. Euro jährlich einzusparen. Ein Feinkonzept zur Umsetzung der Priorisierungsliste wird der Evangelische Oberkirchenrat im Frühjahr 2025 vorlegen. 

Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses, thematisierte in seinem Bericht ein erhebliches Defizit und notwendige Einsparmaßnahmen. Das Haushaltsdefizit für 2025 betrage 64,3 Mio. Euro. Es wurde ein Sonderausschuss für inhaltliche Aufgaben und Schwerpunkte eingerichtet und intensiv an Lösungen gearbeitet, aber bisher wenig beschlossen. Daher sei es laut Tobias Geiger unumgänglich, tief in die Rücklagen zu greifen. 

Hinweis an Kirchengemeinden zur Bewertung kirchlicher Gebäude hinsichtlich ihrer ökologischen Nachhaltigkeit im Zuge des OIKOS-Prozesses

Dr. Harry Jungbauer aus dem Ausschuss für die Verteilung der Mittel aus dem Ausgleichsstock berichtete über die Arbeit des Ausschusses an den Kriterien, mit deren Hilfe im Verlauf des OIKOS-Prozesses kirchliche Gebäude hinsichtlich ihrer ökologischen Nachhaltigkeit und der daraus resultierenden abgestuften Förderwürdigkeit bewertet werden. Er betonte dabei, dass „ein rot kategorisiertes Gebäude nicht morgen veräußert werden muss – aber die Kirchengemeinde bzw. die Eigentümer sich verstärkt darum kümmern müssen, Baumaßnahmen ohne Zuweisungen aus dem Ausgleichstock umzusetzen und im Zweifel bis 2040 eine Lösung für den CO2-Ausstoß zu finden.“ Er betonte, man müsse „den Gebäudebestand sinnvoll und rechtzeitig reduzieren, um die verbleibenden Räume langfristig und gut nutzen zu können. Dabei sollen die Förderkriterien des Ausgleichstocks unterstützen und als Entscheidungsgrundlage dienen.“

Dan Peter 
Sprecher der Landeskirche

Hinweis: Berichte und alle Dokumente zur Tagung finden Sie hier. Bilder von der Herbsttagung der Landessynode finden Sie im Pressebereich unserer Webseite.

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