Wenn ein ungetaufter Mensch in eine lebensbedrohliche Situation gerät, kann auf seinen Wunsch bzw. bei Kindern auf Wunsch der Eltern unverzüglich eine Taufe stattfinden. Ist es nicht mehr möglich, eine Pfarrerin oder einen Pfarrer zu rufen, kann jeder Christ eine solche Nottaufe vollziehen.
Dazu kann die Ordnung des Taufgottesdienstes verwendet werden, die im württembergischen Gesangbuch unter Nr. 695 zu finden ist. Drängt die Zeit sehr, reicht es aus, dreimal Wasser auf die Stirn des Täuflings zu gießen und dazu zu sprechen: "NN, ich taufe dich auf den Namen Gottes des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes."
Eine Nottaufe gilt als vollgültige Taufe, sie wird im Kirchenregister erfasst. Es können nachträglich Paten eingetragen werden. Eine Wiederholung der Taufe ist natürlich auch in diesem Fall nicht möglich.
Ist ein Kind, das kurz nach der Geburt oder schon im Mutterleib stirbt ohne Taufe auf ewig verloren?
Gottes Gnade ist nicht an die Taufe gebunden. Wir dürfen Kinder, die vor oder kurz nach der Geburt sterben, in Gottes guter Hand wissen.