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Kirchensteuer und Ortskirchgeld

Die Kirchen sind in Deutschland "Körperschaften des öffentlichen Rechts". Sie sind berechtigt, Kirchensteuern zu erheben. Die Württembergische Landeskirche erhebt Kirchensteuer in Form eines 8-prozentigen Zuschlags zur Einkommen- bzw. Lohnsteuer. Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich also nach dem Einkommen.

In glaubensverschiedenen Ehen (Ehen, in denen nur ein Partner einer Kirche angehört, die Kirchensteuern erhebt) kann ein besonderes Kirchgeld erhoben werden, nämlich dann, wenn die Einkünfte des kirchenangehörigen Ehepartners geringer sind als die seines Ehepartners. In konfessionsverschiedenen Ehen (ein Ehepartner katholisch, der andere evangelisch) wird die Kirchensteuer aus dem Einkommen beider errechnet und je zur Hälfte auf die katholische und die evangelische Kirche aufgeteilt.

Die Kirchengemeinden können von Personen, die ein eigenes Einkommen haben und keine Kirchensteuer zahlen, ein Ortskirchgeld erheben, dies betrifft in erster Linie Rentner und Rentnerinnen.

Kirchensteuer wirkt

Auch die Arbeit mit und für Kinder und Jugendliche wird aus Kirchensteuermitteln finanziert.

Was macht die Kirche eigentlich mit der Kirchensteuer? Diese und viele andere Fragen rund um die Kirchensteuer beantworten wir hier. Auf dieser Seite finden Sie eine genaue Aufschlüsselung, wie viel Prozent der Kirchensteuer in welche Zwecke investiert werden; dazu detaillierte Infos, wer überhaupt Kirchensteuer zahlt, Beispielrechnungen und viele Informationsmaterialen.

Antworten auf alle Fragen zur Kirchensteuer erhalten Sie auch beim Kirchensteuer-Service-Telefon der evangelischen Landeskirche (Tel. 0800 / 7137137). Der Anruf ist kostenlos.

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