Wie in vielen Unternehmen können Mitarbeitende auch in der württembergischen Landeskirche einen Teil ihres Arbeitsentgelds in Fahrrad-Leasing investieren. Hier erfahren Sie, wie das funktioniert.
Nachdem die Arbeitsrechtliche Kommission mit der Arbeitsrechtlichen Regelung zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg den Weg dafür frei gemacht hat, dass auch Angestellte im Wege der Entgeltumwandlung das Leasing von Diensträdern zur privaten Nutzung beantragen können (zur Rechtsgrundlage auf kirchenrecht-wuerttemberg.de), ist es seit dem 20. April 2022 möglich, entsprechende Anträge zu stellen.
Antragsberechtigt sind:
Nicht antragsberechtigt sind:
Die näheren Einzelheiten finden Sie im Rundschreiben des Oberkirchenrats vom 18.03.2022 (AZ 25.00 Nr. 25.0-10-V99/6).
So funktioniert's:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an bikeleasing
Für dieses Angebot arbeitet die Landeskirche mit der Firma Bikeleasing zusammen, deren Informationsmaterial Sie im Folgenden als PDF-Downloads finden:
E-Autos künftig über Einkaufsgesellschaften
Der ursprüngliche Ansatz, dass die Landeskirche den Kontakt zu günstigen Leasinganbietern zum Zwecke des Privatleasings bei überwiegender dienstlicher Nutzung herstellt, konnte leider nicht weiterverfolgt werden. Hintergrund sind steuerliche Aspekte. Es hätte jeweils im Einzelfall geprüft werden müssen, ob ein geldwerter Vorteil besteht, der dann in die Gehaltsabrechnung hätte Eingang finden müssen. Wir haben uns bemüht, das Modell gerade vor dem Hintergrund der Werbung für die Landeskirche zu erklären, hatten damit aber keinen Erfolg. Der Aufwand für die Zentrale Gehaltsabrechnungsstelle wäre wegen der gebotenen Einzelfallbetrachtung zu hoch gewesen.
Unproblematisch verweisen können wir aber auf die ebenfalls günstigen Möglichkeiten, über eine der Einkaufsgesellschaften Fahrzeuge zu erwerben. Informieren Sie sich über die Voraussetzungen und Möglichkeiten unter: