02.02.2017

Weichenstellung für die Zukunft

Evangelische Landeskirche startet Beteiligungsprozess mit dem PfarrPlan 2024

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg wird in einem großflächig angelegten Beteiligungsprozess den Herausforderungen des demografischen Wandels begegnen. Dazu bringt sie den so genannten PfarrPlan 2024 auf den Beratungs- und Entscheidungsweg. Am Donnerstag, 2. Februar, hat die Landeskirche weitere Details dazu in Stuttgart vorgestellt. Dazu gehören die „Zielzahlen“, das ist die Anzahl der Pfarrstellen, mit denen jeder der insgesamt 47 Kirchenbezirke für die Zukunft rechnen kann. Diesen Zahlen muss die Landessynode bei ihrer Frühjahrstagung im März zustimmen. Danach beginnen die Beratungen an der landeskirchlichen Basis.

Der PfarrPlan 2024 setzt die Entwicklung der Mitgliederzahlen, der Finanzkraft und der zur Verfügung stehenden Pfarrerinnen und Pfarrer ins Verhältnis und sieht bis zum Jahr 2024 13,2 Prozent weniger Pfarrstellen vor. Die Zahl der Pfarrstellen verringert sich somit in den kommenden Jahren von 1.666 auf 1.446. Ziel ist, die Zahl der zu betreuenden Gemeindeglieder pro Pfarrerin oder Pfarrer (Pastorationsdichte) möglichst konstant zu halten. Entlassungen wird es nicht geben.

Inge Schneider, Präsidentin der württembergischen Landessynode

„Der PfarrPlan ist eine Weichenstellung für die Zukunft“, sagte Inge Schneider, die Präsidentin der württembergischen Landessynode. Mit ihm würde sich die Kirchenleitung der Aufgabe stellen, Strukturen anzupassen und Pfarrstellen zu reduzieren. Dies sei aufgrund des demografischen Wandels und des damit verbundenen Rückgangs der Gemeindegliederzahlen, aber auch wegen der hohen Pensionierungszahlen im Pfarramt unabdingbar. Gleichzeitig trage der PfarrPlan 2024 Sorge dafür, dass der Pfarrdienst in der Landeskirche flächendeckend präsent bleibe und alle Gesellschaftsschichten erreiche: „Natürlich enthält der PfarrPlan Kürzungen, und jede Kürzung tut weh. Aber durch den Plan werden die vorhandenen Ressourcen gleichmäßig und gerecht verteilt.“ Wichtig ist der Synodalpräsidentin der Beteiligungscharakter des Pfarrplanprozesses, bei dem Oberkirchenrat und Landessynode nur den zahlenmäßigen Rahmen vorgeben. Innerhalb dessen seien die Kirchenbezirke und Kirchengemeinden in ihren Entscheidungen frei. Inge Schneider: „Vor Ort wissen die Menschen am besten, was geht, welche Gemeinden zusammenrücken und welche Unterstützungsmaßnahmen ihnen helfen können. Wir wollen dazu Angebote machen und Möglichkeiten aufzeigen.“

Oberkirchenrat Wolfgang Traub. Im Dezernat 3 zuständig für Theologische Ausbildung und Pfarrdienst.

„Wir planen unsere Pfarrstellen verantwortlich und langfristig und dürfen die Besetzbarkeit der Stellen nicht dem freien Markt überlassen“, sagte Oberkirchenrat Wolfgang Traub. Der PfarrPlan helfe Strukturen zu schaffen, die dem Pfarrdienst und den Gemeinden dienen. Traub verwies darauf, dass in den 2020er Jahren die starken Jahrgänge im Pfarrdienst in den Ruhestand treten und gleichzeitig ein Rückgang der Gemeindeglieder zu erwarten sei. Das seit 2006 angewandte Instrument des PfarrPlans sorge dafür, dass die Pfarrstellen auch in ländlichen oder Randgebieten der württembergischen Landeskirche besetzbar sind. Außerdem werde ein verlässlich gleichmäßiges Verhältnis der Zahl der Gemeindeglieder zu Pfarrpersonen gewährleistet. Für die konkrete Verteilung der Stellen („Zielzahlen“) auf die Kirchenbezirke seien zehn Faktoren maßgeblich. Dazu zählen die Zahl der Gemeindeglieder, zusätzliche Predigtstellen, aber auch Kriterien wie beispielsweise „überdurchschnittliche Ländlichkeit“, die den Mehraufwand in Gegenden mit vielen verstreuten Siedlungen berücksichtigen. Oder „Moderne Diaspora“ in Kirchenbezirken, in denen der Anteil der Christen gegenüber den Angehörigen anderer Religionen und Konfessionslosen besonders gering ist.

Stuttgarter Stadtdekan Søren Schwesig

Wie der neue PfarrPlan vor Ort aufgenommen wird, ist für den Stuttgarter Stadtdekan Sören Schwesig vor allem eine Frage der Haltung und der Transparenz. „Ich bin froh, dass meine Kirche das Schiff nicht blind durch den Nebel steuert, sondern eine vorausschauende Personalplanung ermöglicht und die Pastorationsdichte möglichst konstant halten will“, so Schwesig. Für ihn ist klar, dass verschiedene Ebenen, Pfarrerinnen und Pfarrer als auch ehrenamtliche Gemeindeverantwortliche in die Entscheidungen eingebunden sein müssen. Schließlich gehe es um „deutliche Einschnitte“, die verlangen, die Strukturen des Pfarrdienstes und der Gemeindearbeit neu zu denken. Es gehe da¬rum, Aufgaben zu bündeln und die Menschen auch mit übergemeindlichen Angeboten zu erreichen.

Christian Schwinge, ehrenamtlicher Vorsitzender des Evangelischen Gesamtkirchengemeinderats Stuttgart sowie des Kirchengemeinderats der Kirchengemeinde Stuttgart Nord.

Christian Schwinge, ehrenamtlicher Vorsitzender des Evangelischen Gesamtkirchengemeinderats Stuttgart sowie des Kirchengemeinderats der Kirchengemeinde Stuttgart Nord, betonte: „Wichtig ist, dass wir kirchliche Arbeit nicht von knapper werdenden Ressourcen abhängig machen, sondern den notwendigen Rahmen schaffen, als Kirche sichtbar zu bleiben und zukünftigen Veränderungen begegnen zu können.“ Bündelung von Engagement und Angeboten sowie die Bildung von größeren Verwaltungseinhalten hätten mehr Vor- als Nachteile: „Zurückblickend auf viele Fusionen in unserer Landeskirche – auch in meiner eigenen Nordkirchengemeinde – wissen wir, dass fusionierte Gemeinden zusammen mehr gewonnen als die früheren Einzelgemeinden verloren haben. Kirchliche Arbeit ist nicht nur an Orte gebunden, sondern basiert vor allem auf Beziehungen. Nicht in jeder Kirchengemeinde muss es daher Angebote für jede Zielgruppe geben.“

Für die weiteren Beratungen des „PfarrPlans 2024“ gibt es einen konkreten Zeitplan. Dabei erarbeitet jeder Kirchenbezirk ein konkretes Stellenverteilungskonzept, über das die jeweilige Bezirkssynode bis März 2018 befindet. Bis November 2018 prüfen Oberkirchenrat und ein synodaler Sonderausschuss die bezirklichen Stellenverteilungskonzepte. Verbindlich wird der Pfarrplan mit der Aufnahme in den Stellenplan des landeskirchlichen Haushalts durch die Landessynode. Bis Ende 2024 müssen die Beschlüsse umgesetzt sein.

Weitere Informationen zum PfarrPlan 2024

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