Bei der Taufe von Kindern ist es üblich, für sie Patinnen und Paten einzusetzen. Die Paten tragen Mitverantwortung für die christliche Erziehung der Kinder. Dies versprechen sie auch im Taufgottesdienst.
In der evangelischen Kirche werden in der Regel mindestens zwei Paten bestellt, von denen mindestens einer Mitglied der evangelischen Kirche sein muss. Weitere Paten können auch Glieder anderer christlicher Kirchen sein, sofern diese Kirchen nicht die Praxis der Kindertaufe ablehnen. Zur Übernahme des Patenamts wird außerdem die Konfirmation (bzw. bei nicht-evangelischen Paten die Religionsmündigkeit, d.h. das Vollenden des 14. Lebensjahres) vorausgesetzt.
In der evangelischen Kirche darf jedes konfirmierte Kirchenmitglied Pate werden. Paten müssen sich durch eine Patenbescheinigung ausweisen. Sie erhalten den Patenschein bei Ihrem zuständigen Pfarramt.
Nein. Da ein Pate mithelfen soll, das Kind im christlichen Glauben zu erziehen, können nur Christen Taufpaten werden.
In der evangelischen Landeskirche in Württemberg können Paten auf ihren eigenen Wunsch hin aus dem Patenamt entlassen werden. Dagegen können die Eltern eines Kindes die Patenschaft des Paten nicht aufkündigen. Eine Patenschaft erlischt, wenn ein Pate die Voraussetzungen für die Patenschaft nicht mehr erfüllt, beispielsweise, wenn er keiner christlichen Kirche mehr angehört oder Mitglied einer Sekte wird. Wenn Paten aus ihrem Patenamt ausscheiden, ist es möglich, an ihrer Stelle nachträglich andere Paten zu benennen.